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Stiftungslehrstuhl : Berliner Diplomatie

  • -Aktualisiert am

Pfeile weisen den Weg an der Humboldt-Universität zu Berlin. In Bezug auf ihren neuen Stiftungslehrstuhl sorgt die HU momentan jedoch für Verwirrung. Bild: dpa

An der Berliner Humboldt-Universität gibt es einen Stiftungslehrstuhl zur Geschichte Aserbaidschans. Die Auskunft der Hochschule nach dessen rechtlicher Grundlage sorgt jedoch für Verwirrung.

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          Es sind nur ein paar Meter Fußweg zwischen der Berliner Humboldt-Universität (HU) und dem Auswärtigen Amt. Diesen Weg hat die Hochschule nun auf sich genommen, um zu erfragen, ob es sich bei der selbst unterzeichneten „Vereinbarung zur Errichtung des Stiftungslehrstuhls Geschichte Aserbaidschans“ um ein diplomatisches Schriftstück handelt, was die HU seit Wochen behauptet.

          Diese Zeitung hatte angefragt, auf welche völkerrechtlichen Verträge oder Grundsätze bei dieser Bewertung abgestellt wird. Zwar hat die Universität renommierte Völkerrechtler im eigenen Haus, doch verließ man sich lieber auf eine entsprechende Bewertung der Berliner Botschaft des autokratisch regierten Staates.

          Die Uni spielt auf Zeit

          Daran sei die HU „zunächst gebunden“, heißt es. Erst nach wiederholtem Pressekontakt wurde nun Kontakt mit dem Auswärtigen Amt aufgenommen, mit der dort vorgetragenen Bitte „um Einschätzung, ob die Ansicht der Botschaft Aserbaidschans zutreffend ist“. Das ist sie, so viel sei hier verraten, nicht. Die HU hatte sich das Argument aber gern zu eigen gemacht, um sich einem Herausgabeverlangen der „Open Knowledge Foundation Deutschland“ zu verschließen. Über das Portal „Frag den Staat“ wollte der Aktivist Arne Semsrott Einblick in die Unterlagen haben, von denen man weiß, dass es sich um zehn Schriftstücke handelt, deren Inhalt aber geheim ist.

          Nachdem verschiedene südwestdeutsche CDU-Politiker so enge und freundschaftliche Kontakte in den vorderasiatischen Staat unterhielten, dass zwischenzeitlich von der„CDU Baku-Württemberg“ gesprochen wurde, sollte nun eigentlich Transparenz herrschen. Doch die HU verweist in ihrer Kommunikation mit Semsrott nonchalant auf das Informationsfreiheitsgesetz, um eine Herausgabe der Unterlagen zu verweigern. Auch das ist eine mutige Interpretation des Rechts. Die Anfrage dieser Zeitung, welche Vorschriften man dabei genau im Auge habe, bleibt unbeantwortet, da „das Verwaltungsverfahren in diesem Fragezusammenhang“ noch nicht abgeschlossen sei.

          Semsrott bemüht sich seit Mitte April um Einsicht in den Vertrag, die gesetzlich dafür vorgesehenen Offenlegungsfristen sind inzwischen abgelaufen. Jetzt spielt die HU auf Zeit. Weitere Ideen zur erfolgreichen Transparenzverweigerung gibt die Botschaft Aserbaidschans sicher ­gerne.

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