Kurzarbeiter der Wissenschaft
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Bild: dpa
Das überarbeitete Wissenschaftszeitvertragsgesetz von 2016 wird von der Bildungsgewerkschaft GEW nach einer ersten Evaluation kritisiert. Die gewünschte Wirkung der Novellierung falle bestenfalls marginal aus.
Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes von 2016 sollte Auswüchse einer rechtlichen Ausnahmestellung beseitigen, die mittlerweile für rund 180.000 wissenschaftliche Mitarbeiter an den deutschen Hochschulen gilt und die zu einer Flut von befristeten Verträgen geführt hatte. Das Ziel der Novelle war nie, Befristungen generell abzuschaffen. Sie sollten aber durch die Bindung an Qualifikationsziele begrenzt werden.
Sind die Ziele der Novellierung des Gesetzes erreicht worden? Das Bundeswissenschaftsministerium will sich mit der Beantwortung dieser Frage bis 2022 Zeit lassen. Erst dann sollen Ergebnisse einer vom Ministerium ausgeschriebenen Evaluation vorliegen. Die Bildungsgewerkschaft GEW hat allerdings ebenfalls eine solche Evaluation in Auftrag gegeben, deren Befunde schon jetzt klarstellen, dass die gewünschte Wirkung der Novellierung bestenfalls marginal ausfällt. Das wird die Hochschulen vermutlich freuen, aber was bedeutet es für die Betroffenen?
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