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Hochschulfinanzierung : Gesucht: Die befristete Dauerlösung

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Bundeswissenschaftsministerin Anja Karliczek (links) und die Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, Eva Quante-Brandt, bei der Präsentation des neuen Hochschulpaktes Bild: dpa

Hochschulpakt und Exzellenzstrategie verlängern eine Lebenslüge: Einerseits werden immer mehr Wissenschaftler ins System gepumpt. Andererseits sollen sie dort nicht bleiben.

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          Der Anfang Mai erneuerte Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern verschreibt sich dem Ziel, den Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse des Lehrpersonals an Universitäten voranzutreiben. Er will auf diese Weise die Qualität der Lehre stärken und zugleich den Angehörigen des noch immer so genannten „Mittelbaus“ eine klarere Berufsperspektive verschaffen.

          Damit liegt die als „Zukunftsvertrag“ ausgeflaggte Vereinbarung auf derselben Linie wie das 2016 verabschiedete Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das die Möglichkeiten einschränkt, Wissenschaftler befristet anzustellen. Über eine Frist von in der Regel sechs Jahren nach der Promotion hinaus soll dies nur noch unter Angabe spezifischer Sachgründe möglich sein, um einer missbräuchlichen, im Grenzfall ausbeuterischen Aneinanderreihung von kurzzeitigen Anstellungen entgegenzuwirken. Liegt kein hinreichender Sachgrund vor, können sich die Betroffenen auf eine Dauerstelle einklagen.

          Dazu ist es in jüngster Zeit, vor allem nach dem Auslaufen der durch die bisherige Exzellenzinitiative finanzierten Projekte, häufiger gekommen – mit der Folge, dass Hochschulverwaltungen Einstellungsanträge zunehmend restriktiv handhaben. Die strittige Frage ist dann, was überhaupt noch als Befristungsgrund durchgehen kann. Zwar sind die genauen juristischen Konsequenzen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bisher nicht abzusehen, da zu keiner der anhängigen Klagen bisher ein bundesgerichtliches Urteil ergangen ist. Man bewege sich hier in einer Grauzone, ist aus den Personalabteilungen zu hören. Allerdings machen Gerüchte die Runde, dass die Arbeitsgerichte verstärkt dazu neigen, Mehrfachanstellungen grundsätzlich als unrechtmäßige Kettenverträge einzustufen.

          Mitbedingt durch solche juristischen Unsicherheiten, die sich auf dem Instanzenweg bis hinab zur Ebene der einzelnen Institute noch potenzieren, zeichnet sich auch an den Universitäten ein Einstellungswandel ab. Wer einen Wissenschaftler jenseits der vom Gesetz festgelegten Qualifikationsphase befristet einstellen will, muss sich inzwischen fragen lassen, welche Lebenszeitperspektive sich für die betreffende Person denn daraus ergebe. So kommt im Gewand der Fürsorge ein paternalistisches Element in die juristische Einschätzung des jeweiligen Falles hinein, das dort eigentlich nichts verloren haben sollte. Denn wer ist befugt, derartige Prognosen abzugeben? Und wie realistisch ist es überhaupt, die Lebenszeitstelle als Richtmaß für Personalentscheidungen anzusehen?

          Die Lebenslüge der Hochschulfinanzierung

          An der Forderung nach mehr unbefristeten Stellen im akademischen Mittelbau sind zwei Dinge bemerkenswert. Erstens bringt sie die Debatte in einem großen Bogen wieder dorthin zurück, wo sie vor drei Jahrzehnten begann. Damals wurde die unbewegliche Personalstruktur deutscher Universitäten als einer der Hauptgründe für ihre mangelnde Dynamik ausgemacht; vor allem die Gruppe still ergrauender akademischer Räte kam in die Schusslinie.

          Zweitens wird die Forderung nach Dauerstellen auch durch den neuen Hochschulpakt nur in ungenügender Weise mit zusätzlichen Finanzmitteln unterlegt. Ihre Auswirkungen sind deshalb in erster Linie prohibitiv: Neben verschärfte Anstellungskriterien tritt ein erhöhtes Begründungsrisiko bei Befristungen. Selbst wenn jedoch genügend Geld zur Verfügung stünde, um heutige Bewerber in Dauerstellen oder Tenure-Track-Positionen zu bringen, ginge die Rechnung nicht auf. Das Problem würde nur scheinbar gelöst: auf Kosten der nachfolgenden Alterskohorte. Für die Mehrzahl der nachrückenden Wissenschaftler gäbe es dann weder eine befristete noch eine dauerhafte Perspektive.

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