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Europäische Verteidigungsunion : Juristisches Phantom

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Die designierte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft vorantreiben. Bild: Reuters

Wissenschaft und Politik ringen um die Deutungshoheit in der Debatte zur Europäischen Verteidigungsunion. Die theoretische Begriffsgenese selbst ist bisher nicht untersucht worden.

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          In der Debatte um eine gemeinsame Verteidigungspolitik der Europäischen Union bilden Politiker und Wissenschaftler zwei anscheinend gegnerische Lager: Das eine argumentiert zentralistisch für eine „europäische Armee“, das andere fordert mit Rücksicht auf die Wahrung nationaler Souveränität eine „europäische Verteidigungsunion“. Letztere Partei hat, wie es jetzt scheint, obsiegt. Als ihre Gallionsfigur kann nämlich die gewählte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gelten, die als deutsche Verteidigungsministerin im März vergangenen Jahres unter Verweis auf den im November 2017 gefassten „Pesco“-Beschluss über den Ausbau der sicherheitspolitischen „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ selbstbewusst verkündete: „Wir haben die europäische Verteidigungsunion aus der Taufe gehoben. Das war ein historischer Schritt.“ Etwas bescheidener gab sie sich im vergangenen November auf der Münchner Sicherheitskonferenz mit der Aussage, die Verteidigungsunion sei „im Werden“. Als schon „geschaffen“ wurde sie dann aber wieder in von der Leyens Ansprache im EU-Parlament vor ihrer Wahl am Dienstag vergangener Woche apostrophiert.

          Die Genese des Begriffs „europäische Verteidigungsunion“ ist allem Anschein nach noch nicht untersucht worden. In die Debatte könnte ihn zuerst die Europa-Union Deutschland (EUD) eingebracht haben, als dieser eingetragene Verein im November 2014 seine diesbezüglichen Forderungen an den Europäischen Rat richtete. Damit der Verteidigungsunion ein Schicksal wie das der 1954 gescheiterten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft erspart bleiben möge, konzipierte die deutsche Sektion der „Europäischen Föderalisten“ sie nur als Zwischenstadium auf dem Weg zum „Aufbau einer europäischen Armee, die eine Parlamentsarmee sein muss“. Die Forderung nach einer solchen bekräftigten dann Roderich Kiesewetter (Oberst a. D., CDU) und Dietmar Nietan (SPD), beide EUD-Mitglieder, im März 2015 in einem Positionspapier. Kiesewetter hatte sich schon 2014 in einem Aufsatz darauf berufen, dass im Koalitionsvertrag von 2013 das Streben nach einer „parlamentarisch kontrollierten europäischen Armee“ niedergelegt sei.

          Doch genau hier schieden sich die Wege von CDU und SPD, zumindest rhetorisch. Erstere machte sich im August 2015 – Kiesewetter wirkte mit – für eine Verteidigungsunion stark, auch wenn sie beteuerte, dass sie, wie in den Koalitionsverträgen von 2005 bis 2013, „zur Idee eines politischen Europas mit einer Europäischen Armee“ stehe. Während sich aber Ursula von der Leyen als Ministerin und zuletzt auch in Straßburg vom Konzept einer solchen Armee zugunsten einer „Armee der Europäer“ distanzierte, hält die SPD weiterhin an der „europäischen Armee“ fest.

          Die Verteidigungsunion, ein Wunschgedanke?

          Aber bestehen zwischen den Positionen überhaupt wesentliche Unterschiede in der Sache? Oder führt auch in diesem Punkt die Zusammenarbeit in der ungeliebten Koalition in Berlin dazu, dass man auf europäischer Ebene nicht ersichtlich gemeinsame Sache machen will? Von der Leyen konnte in ihrer Straßburger Rede das Programm von CDU und CSU für die Europawahl paraphrasieren. Sie zitierte zunächst den Satz „Wir bleiben transatlantisch und werden zugleich europäischer“ und änderte dessen zweite Hälfte nur leicht in „und müssen gleichzeitig europäischer werden“. Die ursprünglich direkt anschließende Formulierung „Daher wird unser Europa gemeinsame europäische Streitkräfte bis 2030 in die Tat umsetzen“ wurde in der Rede zwar kurzerhand ausgetauscht durch: „Deshalb haben wir die Europäische Verteidigungsunion geschaffen.“ Aber wie lange soll diese Union ohne Streitkräfte auskommen?

          Welchen Status hat die europäische Verteidigungsunion? Nur die junge deutsche Rechtswissenschaftlerin Laura Maria Wolfstädter hat sich die Mühe gemacht, genauer ins EU-Gesetzeswerk zu schauen. Dort machte sie sich in den einschlägigen Beschlüssen, für welche die Presseabteilung der Kommission mit Schlagzeilen wie „EU-Staaten beschließen Ausbau der Verteidigungsunion“ warb, auf die Suche nach diesem Terminus, wurde aber nirgends fündig, wie sie in einem Artikel unter der Überschrift „,Europäische Verteidigungsunion‘: Versuch einer rechtlichen Einordnung“ auf der Website des Jacques Delors Instituts, einer der Hertie School of Governance assoziierten Berliner Denkfabrik, berichtet. Zwar wurde, was die Juristin nicht erwähnt, auf Initiative der ALDE-Fraktion die Schaffung einer Verteidigungsunion vom EU-Parlament schon im Winter 2015/16 als Ziel beschlossen. Aber wie Wolfstädter dokumentiert, findet sich der Begriff weder 2016 in der Entschließung zum Europäischen Verteidigungsfonds noch ein Jahr später in derjenigen zur Errichtung des Militärischen Planungs- und Durchführungsstabs und auch nicht im Text des erwähnten Pesco-Beschlusses.

          Alle diese Normen, stellt die Autorin fest, berührten in keiner Weise die im Vertrag von Lissabon 2007 festgelegte Grundkonzeption der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese sieht allenfalls den Rückgriff auf nationale Streitkräfte und auch nur ihre freiwillige Bereitstellung für gemeinsame Verteidigung oder Krisenbewältigung vor. In der „Verteidigungsunion“ sieht Laura Maria Wolfstädter bestenfalls einen „nicht näher konkretisierten Zustand stärkerer Kooperation“. Mit anderen Worten: einen Wunschgedanken.

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