Der Chef, der überwacht
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Ein Wandgemälde in München Bild: Mauritius
Immer wieder geraten Unternehmen in die Schlagzeilen, weil sie Mitarbeiter überwachen. In Amerika brüsten sich Start-ups mit gruseliger Späh-Software. Welche Grenzen gelten in Deutschland?
In der Lottoannahmestelle fehlte immer wieder Geld in der Kasse, auch Zigaretten und Rubbellose verschwanden spurlos. Auf fast 1000 Euro summierte sich der Schaden. Weil der Betreiber in den Geschäftsräumen schon länger für jeden deutlich sichtbar Kameras installiert hatte, konnte er den Fall aufklären: Er sichtete die Videos und kam einer der vier Mitarbeiterinnen auf die Schliche, die sich in der Filiale im Schichtdienst abgewechselt hatten. Danach fackelte er nicht lange und kündigte der Frau fristlos. Die Erwischte aber wollte sich das nicht gefallen lassen: Die Kameras seien eine unzulässige Mitarbeiterüberwachung und deshalb nicht als Beweis gegen sie verwertbar, fand sie und zog gegen die fristlose Kündigung vor Gericht. Erfolglos.
Wenn Unternehmen solche und ähnliche Fälle aufklären wollen, ist das oft eine delikate Angelegenheit. Mit illegaler Mitarbeiterüberwachung können Unternehmen schnell und gründlich ihren guten Ruf ramponieren. Schon vor mehr als zehn Jahren haben das übereifrige Manager mit Ausspähaktionen bei Lidl, Telekom und der Bahn vorgemacht. Andererseits haben Unternehmen in Betrugsfällen ein berechtigtes Interesse an deren Aufklärung. Unaufgeklärte Diebstähle wie die in der Lottoannahmestelle schüren unter Kollegen erhebliches Misstrauen.
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