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Digitale Lehre : Klausuren unter zweifelhaften rechtlichen Bedingungen

  • -Aktualisiert am

Auch im vergangenen Sommersemester sind die meisten Hörsäle an deutschen Hochschulen leer geblieben. (Symbolbild) Bild: dpa

Online-Prüfungen in Corona-Zeiten fordern von den Hochschulen viele neue Regelungen. Dabei fehlt es fast überall an klaren Gesetzesvorgaben. Ein Gastbeitrag.

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          An vielen Hochschulen wird auch das kommende Wintersemester weitgehend ohne Präsenz-Lehrveranstaltungen stattfinden. Das gilt auch für Prüfungen, die Studenten im Studienverlauf ablegen müssen. Den rechtlichen Rahmen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu schaffen, die online stattfinden müssen, ist derzeit eine der größten Schwierigkeiten für die Hochschulen. Dafür fehlen fast überall gesetzliche Klarstellungen.

          Allein im Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen (Paragraph 64 Abs. 2 S. 2) gibt es seit Sommer 2019 eine gesetzliche Ermächtigung, dass „Hochschulprüfungen in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation abgelegt werden können“. In einer besonderen Verordnung zur Bewältigung der Corona-bedingten Einschränkung des Hochschulbetriebs von Anfang April definiert die Wissenschaftsministerin diese als „Online-Prüfungen“. Darin verpflichtet sie die Hochschulen außerdem, den Grundsatz der prüfungsrechtlichen Gleichbehandlung unter den Bedingungen der Epidemie in ihren Prüfungsregeln auszugestalten. Anfang August hat der Berliner Senat beschlossen, digitale Prüfungen künftig im Berliner Hochschulgesetz zu verankern. Damit sind immerhin in zwei von 16 Bundesländern Online-Prüfungen gesetzlich vorgesehen.

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