Studienplatzvergabe : Das große Los als große Last
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Nicht jedes Los gewinnt: Viele Studenten hoffen auf eine glückliche Zuteilung. Bild: ddp Images
Wer bei der Vergabe der Studienplätze leer ausgegangen ist, hat noch eine letzte Chance: das Losverfahren. Gute Nerven sind wichtig. Aber auch im Erfolgsfall warten jede Menge Probleme.
Wer zu diesem Wintersemester ein Hochschulstudium beginnen will, der hat sich spätestens im Sommer beworben. Und das wahrscheinlich gleich für mehrere Studiengänge in ganz Deutschland, um seine Chancen zu erhöhen. Für einige wird er Zusagen erhalten haben, für andere Absagen. Das ist der Normalfall. Nur: Was, wenn man komplett leer ausgeht? Wenn keine der Hochschulen einen Platz für einen übrig hat - trotz Nachrückverfahren? Dann bleibt nur noch eine letzte Chance: Die Teilnahme an einem Losverfahren, das Unis in jedem Semester ansetzen, um Restplätze zu vergeben. Zwar spielt beim Losen der Numerus Clausus (NC) auch für zulassungsbeschränkte Fächer keine Rolle mehr. Doch der Weg durch diese Art Lotterie ist beschwerlich. Denn jede Hochschule hat ihr eigenes Losverfahren - mit teils sehr unterschiedlichen Bedingungen, Gewinnchancen und Terminen.
Das liegt am Auswahlverfahren für die regulären Studienplätze. Jedes Jahr gehen Hunderttausende Studienplatzbewerbungen bei Unis und Fachhochschulen in ganz Deutschland ein. Mehrfachbewerbungen sind an der Tagesordnung. Studenten wählen das passendste Angebot für sich aus. Freie Plätze, die Studentensekretariate der Hochschulen hinterher über Losverfahren vergeben, sind also so etwas wie der Ausschuss dieses Bewerbe-Marathons. An deutschen Universitäten und Fachhochschulen wird erst gelost, wenn nach Abschluss der Vergabeverfahren noch Plätze im entsprechenden Studiengang frei geblieben sind. Etwa weil sich nicht ausreichend Bewerber fanden oder weil bereits eingeschriebene Studenten es sich anders überlegt und ihre Einschreibungen zurückgezogen haben. Oft gibt es pro Fach nur ein bis fünf Plätze auf mehrere hundert Bewerber, bestätigen mehrere Universitäten auf Anfrage.
Das System ist komplex, und aus Sicht von Bewerbern unternimmt so manche Uni Alleingänge in puncto Auswahlkriterien, Berufserfahrung und Vorkenntnisse. Um die Hochschulzulassung bundesweit übersichtlicher zu gestalten, hatten sich Mitte des Jahres 2008 die Teilnehmer der Hochschulrektorenkonferenz darauf geeinigt, die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) - ehemals Herrin der Medizin- und Pharmazie-Studiengänge - auszubauen. Das Ziel: Die neugegründete Stiftung für Hochschulzulassung, vielen Studenten auch als „Hochschulstart“ bekannt, soll bis zum Jahr 2018 die zulassungsbeschränkten Studienplätze von 180 Hochschulen zentral vermitteln. Im Portal von „Hochschulstart“ sollen sich dann Studieninteressierte für bis zu zwölf Studienplätze aller Hochschulen bewerben können.
Auch dezentrale Losverfahren sind möglich
In diesem Auswahlverfahren - im Fachjargon „Dialogorientiertes Serviceverfahren“ (DoSV) genannt - ist ebenfalls eine eigene Lotterie vorgesehen. Dabei können sich Bewerber auch bei einer zentralen Restplatzverlosung anmelden. Doch die Stiftung hat längst noch nicht ihre volle Kraft entfaltet. Zwar schreitet der Ausbau voran, doch erst 89 von 180 Hochschulen, die NC-beschränkte Studiengänge anbieten, nehmen bislang an dem Serviceverfahren teil. „Es steckt natürlich eine große Chance im DoSV, wenn Prozesse und Fristen vereinheitlicht werden“, sagt Christina Schoch, Leiterin des Service-Centers der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. „Solange aber nicht der Großteil der Universitäten mitmacht, bleibt eine genaue Prognose schwierig.“
Erschwerend kommt hinzu: Es besteht keine Pflicht für die Hochschulen, überhaupt am Clearingverfahren teilzunehmen. „Wenn eine Hochschule stattdessen ein dezentrales Losverfahren anbieten möchte, dann kann sie das nach wie vor tun“, bestätigt Hochschulstart-Sprecher Patrick Holtermann. Wann und wie die lokalen Losverfahren stattfinden, sollen Interessenten dann wieder bei den jeweiligen Hochschulen erfragen.