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Prüfungen an der Uni : Immer Ärger mit den Klausuren

  • -Aktualisiert am

Hatte ich wirklich ein Brett vorm Kopf? Diese Frage stellen sich viele Prüflinge - und wollen Einsicht in ihre Klausuren nehmen. Bild: Picture-Alliance

Wer sich an seiner Benotung stört und nachhaken will, stößt oft auf verschlossene Türen. Aber ob Zeitnot oder Geheimniskrämerei: Unwilligen Prüfern ist beizukommen.

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          Nicht bestanden: Fünf Komma Null. Wie kann das sein? Nach der tagelangen und intensiven Vorbereitung auf die Klausur? Was hat man nur falsch gemacht? Nachdem der Schock verarbeitet ist, fällt dem gut informierten Studenten ein: Ich kann nachschauen. Also meldet er sich für die sogenannte Klausureinsicht an, liest nach, spricht bei Verständnisproblemen mit dem Prüfer - und versteht endlich, was schiefgelaufen ist. Oder auch nicht. Denn obwohl die Klausureinsicht Studenten helfen soll, sich zu verbessern, legen viele Unis ihnen Steine in den Weg: Sie dürfen nur ganz kurz in die Unterlagen schauen, können sich keine Notizen machen, oder der Klausur ist kein Lösungsbogen beigelegt - dann können Studenten kaum nachvollziehen, wieso ihr Prüfer sie so und nicht anders bewertet hat.

          Die Hochschulgesetze der Bundesländer und die Prüfungsordnungen der einzelnen Hochschulen regeln die Klausureinsicht nur in groben Zügen. „Hochschulprüfungen werden auf Grund von Prüfungsordnungen abgelegt“, heißt es etwa in Absatz 1 des Paragraphen 64 im Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen. Im zweiten Absatz folgt: „Hochschulprüfungsordnungen müssen insbesondere regeln: die Einsicht in die Prüfungsakten nach den einzelnen Prüfungen.“ Das heißt im Klartext: Die Hochschulgesetze der Bundesländer schreiben den Hochschulen im Lande lediglich vor, dass sie in ihren Prüfungsordnungen die Einsicht in Prüfungsakten überhaupt regeln müssen - aber nicht, wie genau.

          Sehen die Prüfer es besonders eng, dann dürfen sich Studenten die Klausur nur anschauen, erklärt Christian Teipel, Rechtsanwalt für Hochschul- und Prüfrecht. Der Jurist ist auch Vertrauensanwalt für mehrere Allgemeine Studierendenausschüsse (AStA) und berät sie in hochschul- und prüfungsrechtlichen Fragen. Selbst Notizen zu machen, wäre unter solch einer strengen Auslegung kaum möglich. „In der Praxis sind Mitschriften aber eigentlich immer erlaubt“, sagt der Rechtsexperte. Dann dürfen sich die Studenten während der Einsicht Fragen notieren, die sie danach mit dem Prüfer besprechen wollen. Das Kopieren und Fotografieren der Prüfungsunterlagen verbieten viele Hochschulen dann allerdings doch. „Es gibt dafür keinen triftigen Grund“, findet Teipel. Seine Erklärung für die ablehnende Haltung: Die Dozenten hätten Angst, dass Studenten in den Kommentaren Hinweise auf Folgeklausuren suchen könnten.

          Hochschulen handhaben das Thema ganz unterschiedlich

          Eine der wenigen Ausnahmen sind Regelungen für einige Studiengänge der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Uni Köln: Hier gewährt der Prüfungsausschuss den Studenten das Fotografieren der Klausur samt Vermerken der Prüfer. Für die Einsicht hat jeder Prüfling mindestens 20 Minuten Zeit. Das klingt für Teipel nach einem guten Anfang. „Aber es muss noch an vielen Unis für klare, verständliche und transparente Regeln zur Klausureinsicht gesorgt werden“, sagt er.

          Da es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, legen Hochschulen das Thema unterschiedlich aus. Das gilt insbesondere für die Zeit, die Studenten zur Einsicht gewährt wird. „Generell wird die Dauer der Einsicht in der Praxis streng ausgelegt“, sagt Teipel. Manche Kritiker vermuten dahinter gar Absicht. Der Verdacht: Unter Zeitdruck sind mögliche Korrekturfehler des Prüfers schwerer zu finden - bleiben sie unentdeckt, spart der Prüfer sich die Zeit, darüber mit Studenten diskutieren und eventuell die Note ändern zu müssen. In wenigen Minuten können Studenten oft nicht mal ihre eigenen Fehler nachvollziehen. Schon gar nicht, wenn die Kommentare vom Prüfer am Rand des Klausurbogens zu knapp ausfallen oder es vielleicht gar keine Anmerkungen gibt. Fehlt dann auch der Lösungsleitfaden, können Studenten überhaupt nicht nachvollziehen, wie ihre Note zustande gekommen ist. „Gesetzlich ist nicht vorgeschrieben, dass eine Musterlösung in der Einsicht dabeiliegen muss“, sagt Teipel.

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