Anwesenheitspflicht an Unis : Theoretisch abgeschafft
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Stell dir vor es ist Vorlesung und keiner geht hin. Bild: Franziska Gilli
Seit diesem Wintersemester gibt es an den Hochschulen in NRW keine Anwesenheitspflicht mehr. Der Asta der Uni Münster kritisiert nun: Manche Professoren kontrollieren trotzdem. Das sorgt für Ärger.
Zwei mal fehlen, Kurs nicht bestanden: Solche Regelungen existieren in unterschiedlicher Formen an allen deutschen Universitäten und Fachhochschulen. In Nordrhein-Westfalen wurde die generelle Anwesenheitspflicht an den Hochschulen zum Wintersemester 2014/2015 jedoch per Gesetz offiziell abgeschafft.
Schön und gut - theoretisch. In der Praxis halten sich offenbar einige Professoren aber nicht daran und reichen in ihren Lehrveranstaltungen dennoch Anwesenheitslisten herum. Das berichtet zumindest der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der Universität Münster unter Berufung auf 300 Beschwerden, die über ein eigens eingerichtetes Online-Formular bei ihm eingegangen sind. Insbesondere an den geisteswissenschaftlichen Fakultäten werde das Gesetz einfach bewusst ignoriert, so der Tenor.
Nun haben die Vorsitzenden des Asta, Marius Kühne und Jan Philipp Engelmann mit Unterstützung der Studierendenausschüsse der Ruhr Universität und der Hochschule für Gesundheit in Bochum die Rektoren in einem offenen Brief aufgefordert dafür zu sorgen, dass das Gesetz eingehalten wird, eine Antwort der Rektoren wird sicher nach dem Wochenende zu erwarten sein.
Diskussion über Autonomie der Studenten schwelt schon länger
Nicht nur in NRW, sondern auch in Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Bayern bestimmen Landesgesetze, ob Studenten im Hörsaal erscheinen müssen oder nicht. In den restlichen zehn Bundesländern entscheiden die Hochschulen selbst, ob sie eine Anwesenheitspflicht erlassen, so auch in Hessen.
So sorgte etwa im Februar 2014 die Änderung der Prüfungsordnung für das Bachelor-Fach Soziale Arbeit für Unmut bei vielen Studenten, wurde doch nun die „aktive Teilnahme“ verlangt, was seitdem schlussendlich bedeutet: Nur wer sie nachweisen kann, wird zur Prüfung zugelassen.
Mit der Beschwerde des Asta in Münster könnte die Diskussion über Anwesenheitspflichten in Lehrveranstaltungen wieder neu entfacht werden. Denn schon seit längerem wird in der deutschen Hochschullandschaft darüber diskutiert, wie viel Autonomie Studenten in puncto Anwesenheit in Lehrveranstaltungen erlaubt sein sollte und wie viel nicht.