Sie sind gefeuert!
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Wollen Sie ihren Schreibtisch wirklich kampflos räumen? Bild: Getty
Eine fristlose Kündigung stürzt Betroffene oft in existentielle Nöte. Dem Arbeitgeber sollten sie sich aber nicht kampflos ergeben. Unsere Autorin zeigt auf, was sie unternehmen können.
Das Meeting war kurz: drei gesprochene Sätze, ein überreichtes Dokument. Der leitende Angestellte ist fristlos entlassen. „Das ist das schärfste Schwert, das ein Arbeitgeber hat“, sagt Hermann Gloistein, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Halle. „Es entsteht sofort ein erheblicher wirtschaftlicher Druck auf den Arbeitnehmer.“ Denn sofort entfällt die Zahlung des Gehalts und der Sozialversicherungsbeiträge. Zudem müssen Arbeitnehmer alles zurückgeben, was ihnen überlassen wurde: Zugangsberechtigungen, Handy, Laptop, Dienstwagen.
Der Gesetzgeber hat die Hürde für außerordentliche Kündigungen hoch gesetzt: Es muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen, etwa sexuelle Belästigung, Körperverletzung oder Betrug. Damit wäre das Vertrauensverhältnis erschüttert und Arbeitgebern nicht zumutbar, die ordentliche Kündigungsfrist abzuwarten. „Im Arbeitsrecht kommt es auf die Umstände im Einzelfall an“, sagt Evelyn Räder aus der Bundesrechtsabteilung der Gewerkschaft Verdi. Auch die Pflicht zur vorherigen Abmahnung sei von Fall zu Fall anders. Ist die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers aber besonders schwer, hat der Arbeitgeber zwei Wochen Zeit, um die fristlose Kündigung auszusprechen. Die Zeit läuft, sobald der Arbeitgeber von dem wichtigen Grund erfahren hat. In Unternehmen mit Betriebsrat muss dieser angehört werden; seine Zustimmung ist aber nicht notwendig.
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