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Vor Gericht gescheitert : Kündigung des selbsternannten „Volkslehrers“ rechtens

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„Der Volkslehrer“ Nikolai N. vor dem Berliner Arbeitsgericht. Bild: dpa

Ein Berliner Pädagoge verbreitet auf Youtube Inhalte, in denen er gegen Politiker hetzt, Verschwörungstheorien verbreitet und den Holocaust relativiert. Dafür wird ihm außerordentlich gekündigt. Zu Recht, urteilte nun das Berliner Arbeitsgericht.

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          Hauptberuflich war Nikolai N. Grundschullehrer mit den Fächern Englisch, Sport und Musik. Privat betrieb er als selbsternannter „Volkslehrer“ den gleichnamigen Youtube-Kanal, auf dem er unter anderem gegen Politiker hetzt, Verschwörungstheorien verbreitet und den Holocaust relativiert.

          Diese Gesinnung sei jedoch nicht mit seiner Aufgabe als Lehrer zu vereinbaren, befand die Berliner Schulverwaltung und sprach eine außerordentliche Kündigung gegen ihn aus. Dagegen reichte Nikolai N. wiederum Klage ein, mit der er nun allerdings vor dem Arbeitsgericht gescheitert ist.

          Die Richter urteilten am Mittwoch, die Kündigung sei gerechtfertigt, weil dem Kläger die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle (Az.: 60 Ca 7170/18). Gegen das Urteil kann Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

          Seit Januar 2018 fristlos freigestellt

          In den von ihm verbreiteten Videos komme es dem Kläger darauf an, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik infrage zu stellen und sie verächtlich zu machen, heißt es in der Urteilsbegründung.

          Seine Einstellung in dieser Frage sei allerdings mit der Tätigkeit als Lehrer des Landes Berlin unvereinbar und berechtige zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

          Es könne nicht angenommen werden, dass der Kläger künftig in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit sei, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, heißt es weiter.

          Schon 2015 mit Verschwörungstheorien aufgefallen

          Nikolai N. unterrichtete an der Vineta-Grundschule in Berlin-Wedding und wurde Anfang Januar 2018 zunächst freigestellt, nachdem seine Aktivitäten bekannt wurden. Im April 2018 wurde ihm schließlich fristlos gekündigt. Der Lehrer sah darin eine politisch motivierte Kündigung und zog vor Gericht.

          Eine erste Vergleichsverhandlung im Juni ging nach wenigen Minuten zu Ende, weil die Schulverwaltung zu keinem Vergleichsangebot bereit war. Wie bereits die damalige Verhandlung fand auch die am Mittwoch unter hohem Polizeischutz statt, weil N. zuvor im Internet seine Unterstützer zur Teilnahme an dem Prozess aufgefordert hatte.

          Laut Bildungsverwaltung war N. schon 2015 wegen seiner Verschwörungstheorien aufgefallen. Diese hätten damals aber keine antisemitischen Inhalte gehabt. Dass der Grundschullehrer in seiner Freizeit öffentlich den Holocaust relativiert, sei der Senatsverwaltung erst durch Medienberichte Anfang 2018 bekanntgeworden, hieß es auf eine parlamentarische Anfrage.

          Zudem sei N. nach einem Schulwechsel an seiner Arbeitsstätte unauffällig gewesen. Der Youtube-Kanal des „Volkslehrers“ hat mittlerweile mehr als 59.000 Abonnenten. Zum Zeitpunkt der ersten Medienberichte über ihn Anfang 2018 waren es 2500.

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