Mit Corona in die Firma – welche Regeln gelten?
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Nach dem Ende der Isolationspflicht gilt: „Beschäftigte, die von einem Arzt wegen der Infektion krankgeschrieben sind, dürfen nicht arbeiten.“ Bild: dpa
Die Isolationspflicht für Corona-Infizierte ist in Hessen Geschichte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt das vor viele Fragen. Darf ein Infizierter darauf bestehen, an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren?
In Hessen müssen sich Corona-Infizierte seit vergangener Woche nicht mehr isolieren. Wegen der neuen Regelung ergeben sich arbeitsrechtliche Fragen. Peter Wedde, emeritierter Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, hat sich einige Szenarien genauer angeschaut.
Was beispielsweise, wenn ein Arbeitnehmer, der keinerlei Symptome hat, am Ort arbeiten möchte, der Arbeitgeber aber lieber auf eine Präsenzlösung verzichten würde? Wedde setzt in diesem Fall darauf, dass beide Parteien im Einvernehmen eine Lösung finden. Wenn nicht, gibt das Gesetz klare Regeln vor. „Wer daheim keine räumliche Möglichkeit hat oder von dort aus nicht arbeiten will oder kann, den kann ein Arbeitgeber nicht zwingen“, so Wedde.
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