Das komplizierte Homeoffice-Jahr
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Homeoffice mitten im Wohnzimmer: Auch ohne ein Arbeitszimmer lassen sich an manchen Stellen Steuern sparen. Bild: dpa
Wer 2020 viel von zu Hause gearbeitet hat, hat es bei der Steuererklärung nicht leicht: Kann man die Arbeitsecke in der Küche absetzen? Oder das nicht genutzte ÖPNV-Jahresticket? Wir haben Tipps.
Das vergangene Jahr war für viele Beschäftigte geprägt durch das Homeoffice – eine Situation, die sich auch in der Steuererklärung für 2020 spiegeln wird. Dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in großer Zahl zu Hause arbeiten, ist neu. Grundsätzlich gilt für Aufwendungen, die durch das Arbeiten zu Hause entstehen, sogar ein Abzugsverbot, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Redakteur in der Wirtschaft.
Daran wird grundsätzlich auch nicht gerüttelt. Wer kein häusliches Arbeitszimmer hat, kann auch weiter keines geltend machen. Und nicht jedes Zimmer, in dem gearbeitet wird, ist steuerlich auch ein Arbeitszimmer. Dieses muss von den übrigen Wohnräumen abgetrennt sein – und zwar richtig. Der Raumteiler erzeugt noch kein häusliches Arbeitszimmer, und auch den Raum steuerlich aufzuteilen ist nicht zulässig. Wichtig ist eine eigene Tür zu einem Zimmer, in dem auch höchstens zehn Prozent Privatangelegenheiten erledigt werden. Da Rückfragen programmiert seien, wird empfohlen, Fotos des Arbeitszimmers zu machen und einen Grundriss bereitzuhalten. Die Chancen sind also nicht besonders groß, die provisorisch abgeteilte Arbeitsecke in der Küche dem Finanzamt als Arbeitszimmer zu verkaufen.
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