12 Euro je Stunde : Heil lässt Minijobber bangen
- Aktualisiert am
Hubertus Heil im Januar Bild: dpa
Das neue Mindestlohn-Gesetz des Arbeitsministers enthält keine höhere Verdienstgrenze für Minijobber. Dabei hatte die FDP im Koalitionsvertrag deren Koppelung an die Mindestlohnhöhe durchgesetzt.
Mit seinem Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein erstes heikles Projekt aus dem Koalitionsvertrag der Ampelparteien angepackt. Neben der erwarteten Kritik von Arbeitgebervertretern am Inhalt des Entwurfs sorgt dieser nun aber auch noch mit einer Fehlstelle für Ärger und Verwunderung: Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht eigentlich auch vor, die Verdienstgrenze der sogenannten Minijobs (bisher 450 Euro) künftig an die Höhe des Mindestlohns zu koppeln, sie also im gleichen Zuge anzuheben. Doch von diesem Projekt, das auf Drängen der FDP vereinbart worden war, findet sich in Heils Gesetzentwurf nichts.
Ohne die höhere Grenze würden Millionen Minijobber kaum vom höheren Mindestlohn profitieren: Sie dürften weniger Stunden arbeiten, um die Grenze von 450 Euro nicht zu überschreiten. Mit dem heutigen Mindestlohn von 9,82 Euro beträgt die Höchstarbeitszeit im Minijob 10,5 Stunden je Woche. Mit 12 Euro Mindestlohn sind es nur noch 8,6 Stunden. Wer trotzdem länger arbeitet, müsste durch die jenseits von 450 Euro fälligen Sozialabgaben und Steuern ein Minusgeschäft befürchten. Der Koalitionsvertrag sieht daher vor, dass im Minijob immer 10 Stunden Arbeit möglich sein sollen; bei 12 Euro Mindestlohn müsste die Grenze damit auf 520 statt 450 Euro steigen.
Was steckt hinter der Fehlstelle?
Besonders irritiert reagieren nun Branchen, in denen Minijobs traditionell eine große Rolle spielen, etwa Händler, Gastwirte und Reinigungsbetriebe. „Erhöhung des Mindestlohns und Erhöhung der Minijobgrenze zu ein und demselben Zeitpunkt sind unabdingbar miteinander verbunden – deshalb steht es folgerichtig auch genau so im Koalitionsvertrag“, sagte Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister des Gebäudereinigerhandwerks, der F.A.Z. „Nur wenn Mindestlohn und Minijobgrenze gleichzeitig steigen, kommt mehr Geld bei den Beschäftigten an, und nur dann mutieren Minijobs nicht weiter zu einem Instrument der Arbeitszeitverkürzung, wie wir das seit 2013 schleichend erleben.“
Es sei „dringend erforderlich“, die Grenze auf 520 Euro anzuheben und zu dynamisieren, so wie „im Koalitionsvertrag eigentlich vereinbart“, mahnt auch Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Ebenso Ingrid Hartges vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga: „Minijobs sind elementar für unsere Branche, die wie kaum eine andere mit Nachfrageschwankungen umzugehen hat“, betont sie. Zugleich gebe es viele Menschen, von Studenten bis zu Rentnern, die solche Nebenjobs suchten.
Die Frage, was hinter der Fehlstelle in Heils Entwurf steckt, ist aber auch für die FDP von Interesse: Da SPD und Grüne die höhere Verdienstgrenze selbst nicht für dringlich halten, verlöre sie ihr wichtigstes politisches Druckmittel, falls das Mindestlohngesetz ohne Minijobreform käme. Pascal Kober, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, stellte auf Anfrage der F.A.Z. klar: „Wir erwarten, dass der Arbeitsminister in Kürze auch einen Gesetzentwurf zur Minijob-Verdienstgrenze vorlegt.“ Die FDP werde darauf achten, dass der höhere Mindestlohn bei Minijobbern ankomme.