Kommt das Tempolimit für den Dienstwagen?
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Unternehmen müssen die Vor- und Nachteile für sich im Einzelfall gut abwägen. Sofern sie zu der Entscheidung kommen, ein Tempolimit einzuführen, ist noch zu klären, wie ein solches kontrolliert werden kann. Bild: Domenic Driessen
Mitarbeiter der evangelischen Kirche dürfen nicht schneller als 100 Kilometer pro Stunde fahren. Das Beispiel könnte Schule machen. Ein Gastbeitrag.
Dienstwagen gelten heute nicht mehr nur als reines Fortbewegungsmittel für dienstliche Anlässe. Vielmehr erlauben Arbeitgeber in den meisten Fällen auch eine umfängliche Privatnutzung. Daher ist es in vielen Unternehmen üblich, den Dienstwagen und die Privatnutzung als Teil des Gehaltspakets anzusehen und entsprechend zu verhandeln. Was aber passiert, wenn der Arbeitgeber die Nutzung des Dienstwagens einschränken möchte?
Die Evangelische Kirche in Deutschland hat es vorgemacht und im November ein Tempolimit für Dienstfahrten eingeführt. Danach werden Mitarbeiter aufgefordert, auf Autobahnen eine Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h und auf Landstraßen von 80 km/h einzuhalten. Damit möchte die evangelische Kirche insbesondere Treibstoff einsparen, die Treibhausgasemissionen spürbar reduzieren und insgesamt den Klimaschutz unterstützen. Betrachtet man die derzeitigen Diskussionen um Nachhaltigkeit bei Unternehmen, scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis auch weitere Unternehmen eine Höchstgeschwindigkeit vorgeben.
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