Wie melde ich mich richtig krank?
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Der Hausarzt dürfte andere Instrumente haben. Bild: Rüchel, Dieter
Fieber, Grippe, Bronchitis – damit muss keiner zur Arbeit. Das gilt auch für Eltern kranker Kinder. Doch der Teufel steckt im Detail.
Niemand setzt sich gerne in das volle Wartezimmer des Hausarztes, schon gar nicht wegen eines mehr oder weniger normalen Infekts. Womöglich verlässt man die Praxis am Ende gar kränker, als man sie betreten hat? Doch als arbeitsunfähiger Angestellter kommt man irgendwann nicht mehr um einen Arztbesuch herum. „In der Regel muss man ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest einreichen“, sagt Markus Mingers, Arbeitsrechtler und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer. Der Arbeitgeber kann aber auch schon ab dem ersten Tag einen „gelben Schein“ verlangen. Mingers rät daher im Zweifelsfall, im Vertrag nachzuschauen oder in Erfahrung zu bringen, ob eine entsprechende Betriebsvereinbarung existiert.

Redakteurin in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

Redakteur in der Wirtschaft.
Klarer ist die Antwort auf die Frage, wie schnell Beschäftigte sich eigentlich krankmelden sollten: so schnell wie möglich, am besten also noch vor dem eigentlichen Dienstbeginn. Ob eine Whatsapp-Nachricht an den Vorgesetzten reicht oder Personalabteilung, Chef und am besten gleich noch dessen Assistenz in Kenntnis gesetzt werden sollten, hängt derweil vom jeweiligen Unternehmen ab. Manche Vorgesetzte bestünden auch auf einen Anruf, so Arbeitsrechtler Mingers. Eine Whatsapp-Nachricht sei ja schließlich schnell geschrieben und die Hemmschwelle entsprechend niedrig.
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