Arbeitgebermarke : Kein Zutritt für Bewerber
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Wer es Bewerbern schwer macht, hat oft selbst den Schaden. Bild: Nauck, Daniel
Gescheiterte Bewerbungen können Kandidaten ganz schön frustrieren. Kluges Absagen ist deshalb wichtig. Übles Benehmen spricht sich herum und ramponiert den Ruf als Arbeitgeber.
Haben Sie sich schon einmal bei sich selbst beworben? Das ist häufig das Erste, was Unternehmensberater Christoph Athanas seine Kunden fragt, wenn sie zu ihm in die Beratung kommen: Manager, Mitarbeiter von Personalabteilungen, Recruiter, die erfahren wollen, wie sie richtig absagen, das heißt den Bewerbungsprozess so gestalten, dass der Bewerber zufrieden zurückbleibt – trotz Absage. Athanas will seine Kunden sensibilisieren für die Fallstricke, die auf dem Weg dorthin lauern können: im Unklaren gelassene Bewerber, standardisierte oder gar nicht erst eintreffende Absagen, fehlende Gründe und verweigertes Feedback. Das alles frustriert nicht nur die Bewerber, es schadet auch den Unternehmen.
25 Bewerbungen versendet laut einer aktuellen Studie ein Bewerber, bevor er eine Zusage erhält. Das heißt 24 Mal: „Leider müssen wir Ihnen mitteilen . . .“ Oder: „Für Ihren weiteren beruflichen Weg wünschen wir Ihnen alles Gute.“ Absagen gehören zum Bewerbungsprozess dazu, auch wenn sie meist frustrierend und unangenehm sind. Eine Erfahrung, die auch Susanne Röttcher machen musste. Ein Dreivierteljahr hat die Sechsundvierzigjährige nach einer neuen Stelle gesucht. Nach 40 Bewerbungen und einem Vorstellungsgespräch zieht sie ein ernüchterndes Resümee: „Unterm Strich habe ich Geringschätzung erlebt. Man fühlt sich wie ein Bittsteller und hat das Gefühl, der andere sitzt am längeren Hebel.“
Gerade über die Art und Weise, wie ihr Absagen erteilt wurden, ärgert sich Röttcher. Zum Beispiel, als sie sich online auf eine Stelle bewarb. Keine zwei Tage nachdem sie das Online-Formular ausgefüllt hatte, zeigte ihr das Online-System schon an: „Passt nicht.“ Zwei Wochen später kam dann die Absage per E-Mail. Ein anderes Mal hatte sie ein vielversprechendes Vorstellungsgespräch, bei dem ihr der Chef versicherte, dass er sie gerne einstellen würde. Einige Tage später kam dann doch die Absage der Personalabteilung: Man habe sich für einen anderen Kandidaten entschieden. In fünf Fällen wartet Röttcher bis heute auf eine Rückmeldung auf ihre Bewerbung. Damit ist sie nicht allein: Die „Recruiting Trends 2017“-Studie, die die Universität Bamberg im Auftrag der Stellenbörse Monster durchgeführt hat, ergab, dass drei von zehn Kandidaten keine Rückmeldung von Unternehmen erhalten. Auch hartnäckiges Nachhaken bringe keine Antworten, sagt Röttcher: „Wenn ich dann doch einmal nachgefragt habe, wurden manche richtig pampig und unangenehm und wollten die Gründe für die Absage nicht nennen.“
Verschreckte Unternehmen
Der Arbeitsrechtler Alexander Bredereck hat hingegen Verständnis dafür, dass Arbeitgeber lieber keine konkreten Gründe für eine Absage nennen. Oft hätten die Personalmitarbeiter Angst vor Klagen. Grund dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 in Kraft ist und Diskriminierungen im Arbeitsleben verhindern soll. Vermutet ein Bewerber etwa, dass er aufgrund seines Alters oder Geschlechts abgelehnt wurde, kann er dagegen klagen. Schon kleine Hinweise, wie die Notiz des Arbeitgebers „Kind, 7 Jahre“ auf dem Lebenslauf, können ausreichen, um den Arbeitgeber vor Gericht in Bedrängnis zu bringen. „Das verunsichert und führt leider dazu, dass sich die Arbeitgeber hinter Floskeln verstecken“, sagt Unternehmensberater Athanas.