https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/buero-co/arbeitgeber-muessen-arbeitszeiten-systematisch-erfassen-16186354.html

EuGH-Urteil : Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen

  • Aktualisiert am

Stechuhr in einem Betrieb in Passau. Bild: dpa

Kommt die Stechuhr für alle? Laut dem EuGH reicht die bislang übliche Zeiterfassung jedenfalls oft nicht aus. Die Staaten sollen Arbeitgeber zu einer genaueren Arbeitszeiterfassung verpflichten. Juristen befürchten große Auswirkungen für Deutschland. Arbeitnehmerverbände jubeln.

          2 Min.

          Arbeitgeber sollen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.  Die in Spanien und ähnlich auch in Deutschland übliche Erfassung nur von Überstunden reicht danach nicht aus. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die in EU-Richtlinien und in der EU-Grundrechtecharta zugesicherten Arbeitnehmerrechte.

          Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in Deutschland haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst. Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die den dortigen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen.

          Wie in Deutschland besteht in Spanien bislang nur eine Pflicht zur Erfassung der Überstunden. Von der Deutsche Bank SAE hatte die Gewerkschaft CCOO aber verlangt, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen. Andernfalls könnten auch die Überstunden nicht korrekt ermittelt werden. 53,7 Prozent der Überstunden in Spanien würden daher nicht erfasst. Der Nationale Gerichtshof in Spanien legte den Streit dem EuGH vor. Der gab der Gewerkschaft nun recht.

          Verweis auf die Grundrechtecharta der EU

          Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter nicht nur auf die Arbeitszeitrichtlinie, sondern auch auf die Grundrechtecharta der EU. Diese verbürgten „das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten“. Ohne ein System der Arbeitszeiterfassung sei dies nicht zu gewährleisten.

          „Auf Arbeitgeber in der EU rollt eine neue Bürokratiewelle zu“, warnte auch die Arbeitsrechtsexpertin Cornelia Marquardt von der Kanzlei Norton Rose Fulbright in München. Bislang müsse in Deutschland – von einigen Spezialgesetzen wie dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz abgesehen – nur die Arbeitszeit erfasst werden, die über acht Stunden am Tag hinausgeht.

          „Künftig müssen nach dem Votum der Luxemburger Richter alle Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, ein Zeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“, sagt Marquardt. Jetzt sei die Bundesregierung gefragt, „eine der modernen Arbeitswelt angemessene Lösung zu schaffen“. Die Richtlinien, auf denen die Entscheidung des EuGH beruht, gehörten „auf den Prüfstand“. Die Arbeitsrechtsanwältin ist überzeugt: „Wir fahren sehr gut mit der Vertrauensarbeitszeit, durch die wir die Stechuhrenmentalität der vergangenen Jahrzehnte weitestgehend hinter uns gelassen haben.“

          „Per Smartphone und App dokumentieren“

          Arbeitnehmervertreter begrüßten hingegen das Urteil. Es schiebe „der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor“, sagte Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Flexible Arbeit sei heutzutage „eher die Regel statt die Ausnahme“, doch „permanenter Standby-Modus und Entgrenzung können krank machen.“ Die Anzahl der unbezahlten Überstunden liege in Deutschland auf einem „inakzeptabel hohen Niveau“. Buntenbach sprach in diesem Zusammenhang von „Lohn- und Zeitdiebstahl“.

          Das Gesetz mache es nun möglich, besser zu kontrollieren, ob tägliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten würden. Ein Ende der Flexibilität befürchtet Buntenbach dabei nicht. „Statt mit der Stechuhr könnte man heutzutage schließlich per Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren.“

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Manuela Schwesig beantwortet bei einer Pressekonferenz die Fragen von Journalisten.

          Mecklenburg-Vorpommern : Im Dickicht der Klimastiftung

          Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns war mit Russland aufs Engste verbunden und baute die Nord-Stream-2-Pipeline mithilfe einer dubiosen Stiftung fertig. Die bekommt das Land nun nicht mehr los.
          Zählen wir mal nach. Gehöre ich schon zur ökonomischen Elite?

          Soziale Systeme : Eine Frage des Vermögens

          Das Vermögen der Reichen entstammt selten ihren eigenen beruflichen Tätigkeiten – sie haben es vielmehr geerbt. Was bedeutet das für unser gesellschaftliches Zusammenleben? Ein neues Klassenmodell sucht Antworten.
          Bekanntes Gesicht: Das Design des ID 2 erinnert bewusst an Verbrennermodelle

          Billige Elektroautos : Dem Volk aufs Maul geschaut

          Der neue Chef der Marke Volkswagen, Thomas Schäfer, dreht an der Preisschraube, und zwar in Richtung Auto für alle. Der Kompaktwagen ID 2 soll Ende 2025 für weniger als 25.000 Euro in den Handel kommen.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.