https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/buero-co/3-15-millionen-arbeitsvertraege-waren-2017-befristet-15672365.html

Auf Rekordniveau : So viele befristete Arbeitsverträge wie noch nie

  • Aktualisiert am

2017 gab es so viele befristete Arbeitsverträge, wie noch nie. Bild: dpa

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat für 2017 mehr als 3 Millionen Beschäftigte gezählt, die lediglich befristet eingestellt waren – so viele wie noch nie zuvor. Eine gute Nachricht hat das Institut allerdings auch.

          2 Min.

          Rund 3,15 Millionen oder 8,3 Prozent der Beschäftigten in Deutschland hatten im Jahr 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag. Damit erreichten Befristungen im Jahr 2017 einen neuen Höchststand. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.  

          Zugleich steigen aber auch die Chancen auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis seit 2009 kontinuierlich an, so die Erhebung. So wurden im ersten Halbjahr 2017 gut 42 Prozent der Arbeitsverträge aufgrund einer innerbetrieblichen Übernahme entfristet, 33 Prozent der auslaufenden befristeten Verträge wurden immerhin verlängert, 25 Prozent beendet.

          „Übernahmen in unbefristete Beschäftigung scheinen eher bei sachgrundlosen Befristungen zu erfolgen. Allerdings macht diese Option pauschale Befristungen überhaupt erst möglich“, erklärt Christian Hohendanner, der Autor der IAB-Studie. Fast 1,6 Millionen Verträge waren im Jahr 2017 nach betrieblichen Angaben sachgrundlos befristet, somit also etwa jeder zweite befristete Arbeitsvertrag.

          1,6 Millionen Verträge ohne Grund befristet

          Als Befristung ohne sachlichen Grund gilt jedes Arbeitsverhältnis, das ohne triftigen Grund nur auf Zeit geschlossen wurde, beispielsweise weil ein Arbeitnehmer eine Mutter oder einen Vater vertritt, der gerade in Elternzeit ist. Die sachgrundlosen Befristungen stehen derzeit im Mittelpunkt einer politischen Debatte um befristete Arbeitsverträge. Zwei der drei Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag zum Thema Befristungen vereinbart wurden, beziehen sich ausschließlich auf sachgrundlose Befristungen.

          So ist vorgesehen, den Anteil sachgrundloser Befristungen bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten auf 2,5 Prozent der Beschäftigten zu beschränken und die Höchstdauer von bisher 24 auf 18 Monate zu verkürzen. Die dritte Maßnahme, eine  Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber auf maximal fünf Jahre befristen zu dürfen, soll sich dagegen auf die Befristungen mit und ohne Sachgrund auswirken.

          Die Reichweite der geplanten Reform kann laut IAB-Forscher Hohendanner nur bedingt eingeschätzt werden. Nach den Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben, wären von der Quotenregelung bei sachgrundlosen Befristungen auf jeden Fall etwa 360.000 Befristungen in Einzelunternehmen betroffen.

          IAB warnt vor Risiken

          Für 480.000 weitere Fristverträge in Zentralen, Niederlassungen oder Filialen könne mit den derzeit verfügbaren Daten nicht abgeschätzt werden, wie viele Verträge das beträfe, weil die Betriebe ihre Befristungsquoten auf Arbeitgeberebene miteinander verrechnen können. Ebenso könne derzeit nicht abgeschätzt werden, wie viele Arbeitnehmer von einer Begrenzung der Befristungsdauer auf fünf Jahre betroffen seien, so Hohendanner.

          Bei den geplanten Gesetzesänderungen der Großen Koalition erkennt Hohendanner deshalb einige Risiken. „Die Begrenzung der sachgrundlosen Befristung bei fortbestehender Rechtsunsicherheit bei Befristungen mit Sachgrund könnte dazu führen, dass Arbeitgeber verstärkt auf andere Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge ausweichen oder sich mit Einstellungen zurückhalten“, schreibt er in der IAB-Studie.

          Auch befürchtet er, dass die „pauschale Begrenzung von Kettenbefristungen auf fünf Jahre ohne Berücksichtigung des Einzelfalls“ das Risiko bergen könnte, dass Arbeitnehmerinteressen nicht gestärkt, sondern verletzt würden. „Im ungünstigsten Fall hätten einige der betroffenen Arbeitnehmer statt eines befristeten Vertrages keinen Arbeitsvertrag mehr.“

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Carbonara aus Italien? Laut einem italienischen Professor stammt das Gericht eigentlich aus Chicago.

          Italienische Traditionsküche : Kommt die Carbonara aus Amerika?

          Carbonara aus Illinois, Parmesan aus Wisconsin: Ein italienischer Professor für Geschichte der Ernährung behauptet, dass viele traditionelle italienische Speisen gar nicht aus Italien kommen. Die Aufregung ist groß.
          Eine Lehrerin schreibt in einer Grundschule in Baden-Württemberg Wörter an eine Tafel.

          Baden-Württemberg : Lehrer sollen künftig mehr arbeiten

          Die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper will mit einem Maßnahmenpaket den Lehrkräftemangel bekämpfen. Darunter wird wohl die „Work-Life-Balance“ der Lehrer leiden.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.