Lüneburg : Schulleiter dementiert Berichte über verlegte Weihnachtsfeier
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Der Lüneburger Weihnachtsmarkt an der St. Johanniskirche Bild: dpa
Der Ausfall einer Weihnachtsfeier an seinem Gymnasium habe nichts mit einer muslimischen Schülerin zu tun, sagt der Direktor. Sie habe sich zwar beschwert, allerdings in einem anderen Zusammenhang.
Ein Lüneburger Schulleiter hat Berichte zurückgewiesen, eine Weihnachtsfeier sei aufgrund der Kritik einer muslimischen Schülerin verlegt worden. Meldungen über die Streichung einer verpflichtenden Weihnachtsfeier an dem Gymnasium Johanneum hatten für Wirbel gesorgt. Dem NDR zufolge hatte sich im vergangenen Jahr eine muslimische Schülerin darüber beschwert, dass die dort gesungenen christlichen Lieder nicht mit ihrem Glauben vereinbar seien. Deshalb sei die Feier in diesem Jahr auf den Nachmittag verlegt worden, und die Teilnahme sei freiwillig, hieß es.
Am Dienstagabend dementierte Schulleiter Friedrich Suhr diese Angaben. Suhr zufolge hat sich die Schülerin im verpflichtenden Fachunterricht beschwert, „als eine Lehrkraft das Singen von Weihnachtsliedern ansetzen wollte“. Daraufhin habe er „um eine sensible Handhabung im Pflichtunterricht“ gebeten, erklärte der Schulleiter. Eine Feier für die Mittelstufe falle in diesem Jahr aufgrund eines Personalwechsels im Kollegium aus. „Hier liegt keine grundsätzliche Entscheidung über eine Abschaffung vor“, so Suhr.
Schulfeier ist kein Gottesdienst
Laut Landesschulbehörde können Schulen frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine Weihnachtsfeier während der Unterrichtszeit anbieten. Grundsätzlich gebe es kaum Berichte über daraus resultierende Glaubenskonflikte, sagte Sprecherin Bianca Schöneich am Dienstag in Lüneburg dem epd. „Wir raten den Schulen allerdings dazu, dass mit glaubensbezogenen Inhalten maßvoll umgegangen werden soll“, betonte sie. „Eine Weihnachtsfeier sollte nicht den Charakter eines Gottesdienstes haben.“
Die evangelische Bildungsexpertin der hannoverschen Landeskirche, Kerstin Gäfgen-Track, betonte, in Schulen müsse es eine religionssensible Vermittlung der adventlichen und weihnachtlichen Inhalte geben. Diese gehörten „zu den grundlegenden kulturellen Pfeilern unserer Gesellschaft.“ Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen basiere laut niedersächsischem Schulgesetz auch auf der Grundlage des Christentums. „Von daher sind die christlichen Grundüberzeugungen in den Schulen zur Sprache zu bringen.“
Dennoch müssten die Überlegungen von Schulen ernst genommen werden, beispielsweise Weihnachtsfeiern angesichts ihrer nicht-christlichen Lehrer und Schüler eher „besinnliches Zusammensein“ zu nennen. „Es zeigt, dass aller Advents- und Weihnachtstraditionen zum Trotz der christliche Glaube nicht mehr unhinterfragt ist.“ Allerdings dürfe die Antwort nicht der Verzicht auf Weihnachtsfeiern oder traditionelles Liedgut sein.
Eine ältere Version dieses Textes trug die Überschrift „Schule verlegt Weihnachtsfeier nach Kritik von Muslimin in Freizeit“. Mittlerweile hat die Agentur epd ihre ursprüngliche Meldung überarbeitet.