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Orkantief Sabine : Bange Minuten im Flieger

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Ob bei heftigen Winden geflogen werden darf, hängt maßgeblich von fünf Faktoren ab: den konkreten Windverhältnissen; den Vorgaben des Flugzeugherstellers; der Gewährleistung der Sicherheit des Bodenpersonals etwa beim Tanken; den Anordnungen der Flugsicherung; und der Entscheidung des Piloten. Bild: dpa

Stürme wie erst kürzlich das Orkantief Sabine können den Flugverkehr beeinträchtigen. Manche Airlines streichen Flüge, andere nicht. Aber worauf kommt es dabei an?

          3 Min.

          Die Wettermeldungen: düster. Orkantief Sabine tobte, ließ Wanderer über den Brocken wehen, als wären sie leere Coladosen.

          In der Nacht zu vergangenem Montag wird Maike Lehmann, die einen Flug mit Ryanair gebucht hatte, in einer Nachricht schreiben: „Ich sitze in einem Flixbus, nachdem ich in der Maschine von Berlin nach Brüssel dem Tod ins Auge gesehen habe. Kein Witz. Ich hab mir ein Foto von Maxi“ – ihrer Enkelin – „auf dem Handy aufgemacht, geweint und mich verabschiedet.“

          Ein wenig unbehaglich war Lehmann schon zumute gewesen, als sie eincheckte. Lehmann, die wie Maxi anders heißt, ist schon oft geflogen, aber nie während eines Orkans. Doch warum hatten viele Fluggesellschaften Verbindungen gestrichen und etwa Ryanair nicht? Wer entscheidet so was?

          „Ich wusste nicht, ob es gutgeht“

          Die Begrüßungsansage der Pilotin hatte Lehmann erst mal beruhigt: „Es ist zwar nicht das beste Wetter zum Fliegen, aber wir hoffen, Sie genießen trotzdem Ihren Aufenthalt an Bord.“ Die werden schon wissen, was sie tun, habe sie gedacht. Und sobald sie über den Wolken waren, verlief der Flug ruhig. Vollmond.

          Als die Landung näher rückte und die Maschine ihre Flughöhe verringerte, wurde sie jedoch von Sturmböen erfasst. „Das Flugzeug ist hoch- und runtergeknallt, und der Wind zerrte an den Tragflächen, dass ich Angst hatte, sie könnten brechen“, beschreibt Lehmann. Unter diesen Umständen habe die Maschine etwa zwanzig Minuten auf die Landeerlaubnis gewartet. Während des Landeversuches, als sich das Flugzeug dem Boden näherte, wurde die Stimmung in der Kabine noch angespannter. Einige hätten geschrien, und zwei junge Mädchen, die neben ihr saßen, hätten still vor sich hingeweint. „Ich wusste nicht, ob es gutgeht“, sagt die Frau Mitte fünfzig.

          Ein paar hundert Meter vor dem Boden startete das Flugzeug durch, und bald war es wieder über den Wolken. „Es war gespenstisch still“, erinnert sich Lehmann. Der Mond strahlte, als sei nichts. Nach langen Minuten habe sich die Pilotin gemeldet und gesagt, dass sie die Landung abgebrochen habe und nun einen Ausweichflughafen suche.

          Keine flugbetrieblichen Limits überschritten

          Als die Maschine schließlich mit mehr als einer Stunde Verspätung in Köln landete, jubelten die Leute, und es wurde die eine oder andere Träne verdrückt. Nicht nur für die Passagiere war es aufreibend gewesen. Der Freund von Lehmanns Tochter hatte am Flughafen in Brüssel gewartet. Nachdem es lange hieß, dass sich der Flug verspätet, war er plötzlich von der Anzeigetafel verschwunden. „Meine Tochter dachte, dass das Schlimmste passiert sei“, so Lehmann.

          Fragt man Ryanair, warum sie sich trotz der erwartbaren Zumutung für die Passagiere entschied zu fliegen, erhält man diese Antwort: „Unsere Flugschreiber zeigen, dass bei diesem Flug keine flugbetrieblichen Limits überschritten wurden. Die Sicherheit der Passagiere, der Besatzung und des Flugzeugs waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt.“ Die Frage, auf welcher Basis bei Ryanair entschieden wird, ob Flüge bei einem Orkan stattfinden oder annulliert werden, ließ die Airline unbeantwortet.

          Dass keine flugbetrieblichen Limits überschritten wurden, stimmt aber. Am Tower wurden kurz vor der geplanten Landung Windgeschwindigkeiten von 54 Stundenkilometern mit Böen bis 80 Stundenkilometer gemessen. „Da der Wind auf Basis der vom Tower gemeldeten Windverhältnisse von vorne kam, wäre eine Landung trotz dieser Windstärke legal gewesen“, bestätigt ein Airbus-Pilot einer deutschen Fluggesellschaft.

          Entscheidung auch wirtschaftlich beeinflusst?

          Ob bei heftigen Winden geflogen werden darf, hängt maßgeblich von fünf Faktoren ab: den konkreten Windverhältnissen; den Vorgaben des Flugzeugherstellers; der Gewährleistung der Sicherheit des Bodenpersonals etwa beim Tanken; den Anordnungen der Flugsicherung; und der Entscheidung des Piloten.

          Airlines, die nicht geflogen sind, führen vor allem logistische Gründe an. Brussels Airlines habe 38 Flüge von und nach Brüssel gestrichen, um das Verkehrsaufkommen am Brüsseler Flughafen zu reduzieren, erklärte eine Sprecherin. Michael Lamberty, ein Sprecher der Lufthansa, führt die Passagierzufriedenheit als Grund an, warum die Airline viele Flüge einen halben Tag vorher strich: „Wir wollen vermeiden, dass Fluggäste am Flughafen stehen und nicht fliegen können. Wenn starker Seiten- oder Rückenwind herrscht, muss die Flugsicherung den Abstand der Flugzeuge vergrößern, was die Kapazität verringert.“ Wenn absehbar sei, dass es zu vielen Ausweichlandungen komme, empfehle sich oft eine vorsorgliche Streichung von Flügen.

          Unterschiede gibt es bei Airlines allerdings in Bereichen, wo es keine Unterschiede geben sollte: bei der Entscheidungskompetenz der Piloten. Sagt Moritz Bürger vom Berufsverband Cockpit. Jeder Pilot schätze Herausforderungen aufgrund seiner Erfahrung anders ein. Entsprechend lägen die persönlichen Limits möglicherweise niedriger als die Grenzwerte des Herstellers oder der Fluggesellschaft. „Die einen Airlines unterstützen ihre Piloten und fordern, vorsichtig zu agieren. Andere üben Druck aus und erwarten, dass mindestens die firmeninternen Limits ausgenutzt werden“, sagt Bürger. „Je unsicherer das Arbeitsverhältnis etwa durch Befristung ist, desto schwieriger für die Piloten, sich dem Druck zu entziehen.“

          Denkbar also, dass die Entscheidung, trotz Starkwind zu fliegen, auch wirtschaftlich beeinflusst ist. Für den Flug von Berlin nach Brüssel hatte Maike Lehmann rund 30 Euro bezahlt. Wegen höherer Gewalt hätte die Airline den Passagieren zwar keine Entschädigung zahlen müssen, Kosten fallen bei einem annullierten Flug aber trotzdem an.

          Fraglich ist, ob Fluggesellschaften sich und ihren Fluggästen mit Flügen bei Orkanstärke einen Gefallen tun. „Die Mutter mit dem Baby war so fertig mit den Nerven, dass sie auf der Gangway gestützt werden musste“, erzählt Lehmann.

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