Warner verliert Copyright : „Happy Birthday“ darf nun kostenlos erklingen
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Frohe Botschaft für Geburtstagskinder (hier Thomas Gottschalk): „Happy Birthday“ gehört uns allen Bild: dpa
Das wohl bekannteste Lied der Welt darf nun jeder guten Gewissens anstimmen: Musik-Gigant Warner kann keine Rechte an „Happy Birthday“ mehr geltend machen. Es war eine Goldgrube.
Ein amerikanisches Bundesgericht hat das Lied „Happy Birthday to You„ zum Allgemeingut (Public Domain) erklärt. Damit kann es frei verwendet und verbreitet werden. Über Jahrzehnte hatte eine Tochterfirma von Warner Music Tantiemen eingetrieben. Das sei „weder plausibel noch angemessen“, erklärte der zuständige Richter George King in seiner Entscheidung.
Dem Musikunternehmen brachte das 1883 geschriebene Kinderlied 5000 Dollar an Lizenzgebühren ein - und das täglich. Jeder durfte das Lied zwar singen, wurde es aber beispielsweise als CD oder Klingelton vermarktet, klingelte bei Warner die Kasse.
Warner Chappell Music hielt die Rechte seit 1988. Zuerst hatte 1935 eine Firma ein Copyright auf das Lied angemeldet. Dieses bezog sich jedoch nur auf ein bestimmtes Arrangement des Songs, so Richter King, und nicht auf den Text. Ohne das Urteil wäre „Happy Birthday“ in Amerika erst 2030 zum Public Domain geworden, in der EU Ende 2016, berichtet die Zeitung „The Guardian“.
„Happy Birthday to You“ gilt als das am meisten gesungene Lied der Welt, noch vor „Ave Maria“ oder „Freude schöner Götterfunken“. Es vergeht keine Sekunde, in der es nicht irgendwo auf der Welt gesungen wird.
Legendäre Ständchen
Marilyn Monroes gehauchtes „Happy Birthday, Mr. President“ für John F. Kennedy war 1962 ein Skandal und ist heute ein Stück Kulturgeschichte. Eher berüchtigt als legendär war vor einem Jahr die Interpretation von ZDF-Korrespondent Udo van Kampen zu Ehren Angela Merkels. Die Kanzlerin wurde 60, die anderen Journalisten auf der Pressekonferenz schwiegen lieber, statt mit einzustimmen.
Brüssel : ZDF-Korrespondent bringt Merkel ein Ständchen
Wenig Gefallen an dem Lied findet Frauke Petry. Es störe sie, wenn auf Kindergeburtstagen nicht auch deutsche Lieder gesungen würden, beklagte die heutige AfD-Vorsitzende vergangenes Jahr. „Wir treten dafür ein, dass die deutsche Sprache gepflegt wird. Mir geht es dabei um Ausgewogenheit.“