Umwelt : Klagen gegen Garzweiler II abgewiesen
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Darf weiter baggern: Braunkohlebagger in Garzweiler Bild: dpa
Vorläufiges Aus für die Gegner von Garzweiler II: Die Klagen gegen den Braunkohletagebau seien unzulässig und unbegründet entschied das Aachener Verwaltungsgericht.
Gegner des umstrittenen Braunkohle-Tagebaus Garzweiler II am Niederrhein sind vor Gericht vorerst mit dem Versuch gescheitert, einen Stopp des Projekts durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht Aachen wies am Montag sechs Klagen gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans dafür als unzulässig oder unbegründet ab.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands (BUND) kündigte an, seinen juristischen Kampf gegen das Tagebauprojekt weiter fortzusetzen. Die RWE-Tochter Rheinbraun als Betreiber und der zuständige Landeswirtschaftsminister Ernst Schwanhold (SPD) begrüßten die Entscheidung der Richter.
Nun ohne Einschränkung bis 2045
Nach der Entscheidung der Neunten Kammer des Verwaltungsgerichts gilt der Rahmenbetriebsplan für den geplanten Braunkohletagebau Garzweiler II nunmehr bis zum Jahr 2045 ohne Einschränkungen. Geklagt hatten der BUND, die Stadt Erkelenz, der Kreis Heinsberg, eine katholische Kirchengemeinde sowie zwei Privatpersonen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, wie ein Sprecher des Gerichts erklärte.
Der BUND hatte vor Gericht das Fehlen einer Umweltverträglichkeits-Prüfung gerügt. Das zuständige Bergamt habe den Rahmenbetriebsplan ohne diese Prüfung genehmigt, hatten die Naturschützer argumentiert. Wegen dieser nach ihrer Auffassung rechtswidrigen Unterlassung sei die Zulassung des Rahmenbetriebsplans nichtig.
BUND-Landesvorsitzender Klaus Brunsmeier erklärte nach der Entscheidung des Gerichts, seine Organisation werde weiter alle Rechtsmittel „zur Verhinderung des ebenso überflüssigen wie gemeinwohlschädlichen Projekts“ ausschöpfen. Man sei fest entschlossen, aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung durch alle Instanzen zu gehen. Nach Ansicht der Naturschützer ist das Projekt energiewirtschaftlich „überflüssiger denn je“.