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Hund gepfändet und verkauft : Die Ahlener Mops-Posse

Mopsdame Edda bei ihrer neuen Besitzerin. Bild: dpa

Um die Schulden einer Familie einzutreiben, pfändet die Stadt Ahlen die Mopsdame Edda und verkauft das Haustier über Ebay Kleinanzeigen weiter. Darf sie das?

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          Weil eine Frau in Ahlen die Hundesteuer nicht gezahlt hatte, pfändete die Stadt das einzige aus deren Haushalt, was einen messbaren Wert hatte: Mopsdame Edda. Ein Jahr alt, schwarze Knopfaugen, das alles am Nikolaustag, vor den Augen der Kinder. So jedenfalls hat die Frau die Geschichte vor einigen Tagen ihrer Lokalzeitung erzählt, dem „Ahlener Tageblatt“.

          Anna-Lena Niemann
          Redakteurin im Ressort „Technik und Motor“.

          Edda wurde damit nicht nur ungewollt zum Grund ihrer eigenen Pfändung. Das Tier ist mittlerweile zum Zentrum eines skurrilen Stadtskandals geworden. Denn inzwischen ist nicht nur ihre alte Halterin sauer auf die Stadt Ahlen, sondern auch noch die neue. Auch sie, die Polizistin Michaela Jordan, klagte ihr Leid dem „Ahlener Tageblatt“. Sie sagte, sie sei im Internet auf die Verkaufsanzeige gestoßen, die ein Mitarbeiter der Verwaltung angeblich als privater Nutzer geschaltet habe. Skeptisch sei Jordan schon beim Preis geworden. Mit 750 Euro kam ihr die Mopshündin eigentlich zu günstig vor und sie fürchtete eine Betrugsanzeige. Die angegebene Telefonnummer habe sie trotzdem angerufen, womit sie dann direkt bei den Mitarbeitern der Stadt landete. Alles rechtens, keine Sorge, soll man ihr versichert haben. Jordan kaufte die Hündin, die in der Anzeige ausdrücklich als gesund beschrieben wurde, nur um sich wenig später vor einer großen Tierarztrechnung wiederzufinden. Edda war kaum ihr Hund, da habe sie am Auge operiert werden müssen, für einen vierstelligen Betrag. Der Zeitung sagte Jordan, dass sie deshalb juristisch gegen die Stadt vorgehen wolle.

          Verkauf über Ebay Kleinanzeigen eher ungewöhnlich

          Soweit zum aktuellen Stand der Ahlener Mops-Posse. Und zurück zu einer wichtigen Frage, die ganz am Anfang steht: Dürfen Tiere gepfändet werden? Detlef Hüermann, der Geschäftsführer des Bundes Deutscher Gerichtsvollzieher, sagt, er sei verwundert gewesen, als er von der Geschichte erfahren habe. Haustiere gelten eigentlich als unpfändbar, sagt er. Genauer sei das alles in der Zivilprozessordnung geregelt. An diese halten sich Gerichtsvollzieher, wenn sie Forderungen eintreiben. Doch Hüermann macht auch deutlich, dass dies für seinen Verband gelte, also für Gerichtsvollzieher, die Schulden privater Gläubiger oder Unternehmen eintrieben. Habe aber jemand Schulden bei der Stadt, dann werden die Vollstreckungsbehörden tätig, die sich auch auf landeseigene Gesetze berufen. Ahlens Leiter der Behörde wollte sich auf Nachfrage nicht äußern, seine Kollegen waren wegen der Altweiberfastnacht am Donnerstag nicht für ein Statement zu Mops Edda zu erreichen. Nur so viel teilte der Beamte mit: Rechtlich sei an dem Vorgang alles in Ordnung.

          Gerichtsvollzieher Hüermann findet den Fall dennoch kurios. Gerade einen Hund, der vielleicht über Jahre in einer Familie gelebt habe und an sie gewöhnt sei, „wird man im Rahmen einer Versteigerung schwer los“. Und auch über die Plattform wundert er sich. Edda wurde über die Internetbörse Ebay Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten. Wenn Hüermanns Kollegen Gegenstände pfändeten, dann kämen diese entweder online über die Seite Justiz-Auktion in den Verkauf oder sie gingen in eine öffentliche Präsenzversteigerung ein. Dort, wo „klassisch der Arm gehoben wird“.

          Zudem muss, wer beispielsweise einen Hund aus dem Tierheim haben möchte, oft genug wenigstens einen Hausbesuch erfolgreich hinter sich bringen. Glaubt man Eddas neuer Halterin, stand das in Ahlen nicht zur Debatte. Jordan sagte, die Stadt habe ihr am Telefon mitgeteilt, der erste Interessent bekomme den Hund auch. Einzige Voraussetzung: Der Preis von 750 Euro wird bezahlt.

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