Umstrittenes Tierwohlgesetz : Tiere in Spanien erhalten eigene Rechte
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Haustiere werden in Spanien bald als „fühlendes Wesen“ anerkannt – wie dieser Hund in einem Tierheim in Lugo. Bild: dpa
Spanien hat zum ersten Mal ein Tierwohlgesetz – aber so richtig glücklich ist damit niemand. Während es Ausnahmen für Versuchstiere und Kampfstiere gibt, sind Hamsterbesitzer und Hundehalter verunsichert.
Tieren soll es gut gehen. Darin besteht eigentlich Einigkeit. Trotzdem werden wenige Themen so kontrovers diskutiert wie das Tierwohl: Kaum ein Entwurf hat in Spanien auf dem Weg durch das Parlament so viele Änderungen erfahren, wie das „Gesetz des Schutzes, der Rechte und des Wohles der Tiere“. Am Donnerstag wurde es nach heftigem Streit in der linken Minderheitsregierung endgültig verabschiedet. Erst im September tritt es in Kraft, da noch viele Einzelheiten zu regeln sind. Besitzer von Hamstern sowie Hundehalter sind verunsichert.
So richtig glücklich ist niemand mit dem Gesetz, das „alle Menschen verpflichtet, Tiere als empfindungsfähige Wesen zu behandeln“. Es soll ihre Würde gewährleisten, ihr Aussetzen verhindern und Misshandlungen bestrafen. Die Ministerin für soziale Rechte, Ione Belarra, die den Entwurf formulierte, ist stolz darauf, dass Tiere jetzt eigene Rechte haben. Aber die Politikerin aus der linksalternativen Podemos-Partei ist sauer auf die PSOE-Partei von Ministerpräsident Pedro Sánchez, weil der Koalitionspartner vor der „Jagd-Lobby eingeknickt“ sei.
Immer mehr Ausnahmen
Die Sozialisten fürchten vor den bevorstehenden Regional-, Kommunal- und Parlamentswahlen nicht nur den Zorn der Jäger, sondern auch den der Stierkampfanhänger. Es kam bereits zu Demonstrationen. Vor allem auf dem Land wächst die Sorge, dass das neue Gesetz nur ein erster Schritt sei, um die Jagd ganz zu verbieten. Der rechtspopulistischen Vox-Partei laufen Wähler zu, die sich von der Linken auch nicht den Stierkampf nehmen lassen wollen.
Am Ende wurde der Katalog der Tiere, die vom neuen Gesetz ausgenommen sind, immer länger: Sie gelten Jagd-, Spür- und Hirtenhunde sowie für Kampfstiere. Dazu kommen Ausnahmen für Produktions- und Versuchstiere (einschließlich Nerzfarmen) sowie Tiere, die in der Wildnis leben. Obdachlose erhielten am Ende doch noch das Recht, einen Hund zu besitzen.
Der Senat milderte auch die geplanten Vorschriften für Hundehalter ab. Statt eines Hundeführerscheins ist nur noch ein kostenloser Online-Kurs „Verantwortungsvolle Haustierhaltung“ zu absolvieren, dessen Details aber noch geregelt werden müssen, wie die Zeitung „El Mundo“ berichtet. Für Hunde entfällt demnach der Test zur „Bewertung ihrer Eignung für soziales Verhalten“.
Entwarnung für Hamsterbesitzer
Zu einem Hamsterverbot wird es wohl ebenfalls nicht kommen. Die Positivliste, welche Wildtiere als Haustiere gehalten werden können, ist aber noch nicht fertiggestellt. Hamster, Kaninchen und Meerschweinchen bleiben angeblich erlaubt und können wie bisher in Zoogeschäften verkauft werden – nicht aber Landschildkröten, Papageien und die meisten Reptilien, die dem Artenschutzabkommen unterliegen.
Zoohandlungen befürchten schon ihren Ruin. Ihnen ist auch der Verkauf von Hunden, Katzen und Frettchen verboten. Wer sie halten will, muss sie adoptieren oder von einem im offiziellen Register eingetragenen Züchter erwerben. Alle Katzen müssen zudem vor dem Erreichen ihres sechsten Lebensmonats sterilisiert werden. Ausnahmen gelten nur für Katzen offiziell anerkannter Heimtierzüchter.
Alle Tiere, die auf der Positivliste stehen, sind laut „El Mundo“ offiziell zu registrieren: Die Größeren mit einem Mikrochip, Vögel mit einem Ring. Der Tod eines Hamsters oder eines Kanarienvogels muss gemeldet werden. Der Abmeldung der verstorbenen Haustiere sei neben der Kennnummer ein Dokument beizufügen, laut dem ein offiziell anerkanntes Unternehmen es eingeäschert oder begraben hat.
Die Opposition kritisiert, dass das neue Gesetz die Tierhaltung zu sehr reguliert und viel zu bürokratisch macht. Es werde sehr schwierig, die zahllosen neuen Vorschriften korrekt einzuhalten. Wer sich nicht an sie hält, für den wird es teuer: Die Strafen reichen von einem Bußgeld von 500 Euro bis 200.000 Euro bei schwerwiegenden Verstößen.