Katzen-Lockdown in Walldorf : Landratsamt verhängt erstes Zwangsgeld
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Müssen drinnen bleiben: Eine Katze schaut aus dem Fenster. Bild: dpa
In Walldorf dürfen Katzen seit geraumer Zeit zum Schutz der Vogelart Haubenlerche die Häuser nicht mehr verlassen. Wer dagegen verstößt, muss zahlen. Nun hat das Landratsamt erstmals ein Zwangsgeld verhängt.
Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises (Baden-Württemberg) hat gegen einen Katzenbesitzer erstmals ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro verhängt. Der Grund ist, dass der Kreis für Katzen ein Ausgehverbot verhängt hatte – zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Vogelart Haubenlerche.
Das Verbot gilt für ein Brutgebiet der Vögel im Süden der Stadt Walldorf von April bis August. In dem Areal müssen Katzen an einer kurzen Leine geführt werden. Der Katzenbesitzer soll nachweislich gegen das Ausgehverbot verstoßen haben. Mit der Kontrolle des Verbots ist eine private Firma beauftragt worden. Die FDP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag bezweifelt die Rechtmäßigkeit des bundesweit einmaligen Vorgehens.
Die FDP beauftragte deshalb den Landesdatenschutzbeauftragten zu prüfen, ob die mit dem Haubenlerchen-Monitoring beauftragte Privatfirma überhaupt Daten über Katzenhalter sammeln und diese an das Landratsamt weitergeben darf.