Edda aus Ahlen : Der erste Mops mit Rechtsgutachten
- -Aktualisiert am
Hundedame Edda kommt eine besondere Rolle zu. Sie ist der erste Mops mit Rechtsgutachten. Bild: dpa
Die Mops-Posse in Ahlen hat noch immer kein Ende gefunden. Nun gibt es immerhin ein Gutachten, das klärt, ob die Pfändung der Hundedame rechtmäßig war.
Ende Februar machte Ahlen mit der Mops-Posse Schlagzeilen. Sogar in die „New York Times“ schaffte es die Stadt im Münsterland. Nun erreicht die erstaunliche Karriere von Mops-Dame Edda sogar wissenschaftliches Niveau. Ahlen hat von einer renommierten Anwaltskanzlei eine 19 Seiten umfassende Erörterung mit dem Titel „Juristische Prüfung und Bewertung der Pfändung eines Haustieres“ anfertigen lassen. Edda, der erste Mops mit Rechtsgutachten.
Doch der Reihe nach. Ein Vollzugsbeamter hatte Ende 2018 die Hundedame Edda gepfändet, um wenigstens einen Teil der erheblichen Schulden einzutreiben, die Eddas damalige Eigentümer-Familie bei der Stadt hat. Das gelang, wenn auch auf unkonventionelle Art und in bescheidenem Umfang: Über die Internet-Plattform Ebay konnte der Beamte den Hund für 690 Euro verkaufen. Seine vermeintlich pfiffige Idee empörte allerdings Tierfreunde. Gerichtsvollzieher wiederum meldeten Zweifel an, ob ein Haustier überhaupt hätte gepfändet werden dürfen. Eine weitere Drehung nahm die Geschichte, als das neue Mops-Frauchen, eine Polizistin aus der Nähe von Wuppertal, Klage einreichte, weil sie sich von der Stadt Ahlen getäuscht sah. Ihr sei das Tier als gesund und „mit Stammbaum“ verkauft worden. Der Mops habe aber mehrfach behandelt werden müssen, weshalb ihr Ahlen nicht nur die horrenden Tierarztkosten, sondern auch den Kaufpreis zu erstatten habe.
Die Pfändung war rechtmäßig
Ob und wann es zu einem Zivilprozess um Edda kommt, lässt sich noch nicht absehen. Der erste Versuch einer gütlichen Einigung scheiterte. Die Stadt Ahlen hatte vorgeschlagen, die Pfändung und den Verkauf „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ rückabzuwickeln. Das lehnte die Polizistin ebenso ab wie die ehemaligen Eigentümer. Der Beamtin ist das Tier, das von ihr Wilma genannt wird (nach dem Loriot-Motto „Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos“), mittlerweile ans Herz gewachsen. Für die Ahlener Familie wiederum gilt die Abwandlung: Ein Leben ohne Mops ist möglich und vor allem billiger.
Leisten konnten sich die früheren Halter den Hund nie. Die Familie stand bei ihrer Stadt in der Kreide. Wie aus dem Ahlener Mops-Gutachten hervorgeht, bezahlte die Familie die Forderungen für diverse Leistungen wie Verpflegungsbeiträge und Elternbeiträge für die Unterbringung der drei Kinder in der Offenen Ganztagsschule schon seit 2014 nicht mehr. „Ratenzahlungsvereinbarungen wurden zuletzt 2017 getroffen, jedoch nicht eingehalten.“ Deshalb stellen die Gutachter „eine hartnäckige Zahlungsverweigerung“ fest. Trotzdem habe sich die Familie 2017 den Mops-Welpen Edda zugelegt, nach eigener Aussage für 2400 Euro. Die Hundesteuer entrichtete die Familie dann allerdings ebenfalls nicht, sodass sich die Forderungen der Stadt Ahlen zuletzt auf 7357,11 Euro summierten.
Deshalb attestieren die Juristen der Stadt nun: Nach Abwägung aller Interessen und „unter Berücksichtigung des Schuldnerverhaltens“ wurde „Edda vom Cappenbergersee“ (wie sie laut Gutachten ursprünglich mit vollständigem Namen hieß) rechtmäßig gepfändet und verkauft, wenn auch unter Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften. Die Vermarktung von Edda über Ebay hatte der Ahlener Bürgermeister schon Anfang März selbst als „nicht korrekt“ bezeichnet. Per Dienstanweisung hat Alexander Berger nun sichergestellt, dass sich „ein ähnlicher Fehler in Zukunft nicht wiederholt“.