Strafzettel für Staatsgewalt : Auch der Polizist im Dienst muss einen Parkschein ziehen
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Die Polizei fährt bekanntermaßen schneller als erlaubt – dass Polizeibeamte aber selbst im Einsatz Parkscheine ziehen soll, das gibt es nur in Berlin.
Mit einem „Blitz-Marathon“ will die Berliner Polizei am kommenden Dienstag in der gesamten Stadt gegen Raser vorgehen. In ihrer Unfallstatistik des vergangenen Jahres stellt sie den Berliner Verkehrsteilnehmern ein schlimmes Zeugnis aus: Bei 14.000 Geschwindigkeitskontrollen fand sie weit mehr als eine Million Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, 835.000 Fälle wurden geahndet. Immer mehr Fahrradunfälle nahm Polizeipräsident Klaus Kandt zum Anlass, eine Fahrradstaffel einzurichten. Die Beamten sollen auf E-Bikes durch die Innenstadt fahren.
Es könnte sein, dass sie dabei auch verkehrswidriges Verhalten von Kollegen feststellen und ahnden müssen. Denn entgegen einer Anweisung von 2006, die seither mehrfach ausdrücklich bekräftigt wurde, ruft der Berliner Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) dazu auf, keine Parkscheine zu ziehen, wenn sie dienstlich unterwegs sind und ihr Auto parken müssen. Die Regel gilt nicht für Funkstreifen und dringende Einsätze.
Bis jetzt keine Strafzettel für Polizeiautos
Den Beamten, die beim Parken ohne Parkschein ertappt würden, sichert die Gewerkschaft Rechtsberatung und Rechtsschutz zu. „Warum wird ausgerechnet von den Berliner Polizisten erwartet, die bundesweit am schlechtesten bezahlt werden, kostenlose Kredite zu gewähren“?, so fragt die GdP. Niemand könne von den Beamten verlangen, einen Parkschein zu kaufen und „für das Land Berlin in Vorlage zu gehen“.
Auch die Berliner Sprecher des Bundes deutscher Kriminalbeamter und der Deutschen Polizeigewerkschaft nannten die Regelung „weltfremd“ und „krank“. Um dem Ganzen „wenigstens einen Hauch von Fairness zu verleihen“, schlägt die Gewerkschaft der Polizei vor, die Polizei solle den Beamten künftig das Geld für die Parktickets mit auf den Weg geben.
Noch besser allerdings wäre es, wenn sich Innensenator Frank Henkel (CDU) gegen Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) in dieser Frage durchsetzen könne. Dessen Staatssekretär wies in der „Berliner Zeitung“ darauf hin, dass die Aufregung „ziemlich akademisch“ sei: Ihm sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein Streifenwagen einen Strafzettel für falsches Parken erhalten habe. Zuständig für die „Parkraumbewirtschaftung“ sind die zwölf Berliner Bezirke mit ihren Ordnungsämtern. Deren Mitarbeiter gehören selbst bei Nicht-Autofahrern zu den unbeliebtesten Repräsentanten des öffentlichen Dienstes.