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Abou-Chaker gegen Bushido : „Der Prozess selbst wird zur Strafe“

Regelmäßiger Gast: Arafat Abou-Chaker im Kriminalgericht Moabit Bild: EPA

Seit bald eineinhalb Jahren wird in Berlin gegen Arafat Abou-Chaker verhandelt. Ist das verhältnismäßig? Und darf ein illegal aufgezeichnetes Gespräch vor Gericht verwertet werden? Fragen an Strafrechtsprofessor Martin Heger.

          4 Min.

          Herr Heger, seit bald eineinhalb Jahren wird am Landgericht Berlin ein Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder geführt, an diesem Mittwoch steht der 59. Prozesstag an. Es geht im Kern darum, dass die Brüder den Rapper Bushido bei einem Treffen bedroht, eingesperrt und verletzt haben sollen, weil er nicht mehr mit ihnen zusammenarbeiten wollte. Was halten Sie als Strafrechtsprofessor von diesem Prozess?

          Sebastian Eder
          Redakteur im Ressort „Gesellschaft & Stil“.

          Ich bin da etwas ratlos. Das ist ein extrem langer Prozess für einen im Prinzip überschaubaren Vorwurf. Es geht ja nicht um ein komplexes Gebilde in der organisierten Kriminalität mit Hunderten Einzel­akten, die zusammengeführt werden müssten. Hier gibt es relativ wenige konkret benennbare Vorwürfe, und um deren Beweisbarkeit geht es jetzt. Mir scheint dieser Prozess viel zu lang für einen – wenn man so will – „stinknormalen Strafprozess“.

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