Kaiserslautern : Spatzennest-Leiter wegen Missbrauchs zu Haft verurteilt
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Der Angeklagte Stefan Sch. vor Gericht Bild: dapd
Wegen des sexuellen Missbrauchs von Mädchen muss der frühere Leiter des Kinderheims „Spatzennest“ für fünf Jahre und acht Monate ins Gefängnis.
Das Landgericht Kaiserslautern hat Stefan Sch., den ehemaligen Leiter des Kinderheims Spatzennest im pfälzischen Ramsen, am Montag zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Kammer warf ihm unter anderem schweren sexuellen Missbrauch in drei Fällen und sexuellen Missbrauch in zehn Fällen vor. Laut Anklage war es von 1994 bis 2006 in seinem Kinderheim und auf einer Ferienfreizeit in Österreich zu 22 Übergriffen gekommen. Neun Jahre Freiheitsentzug und ein lebenslanges Berufsverbot hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, die Vertreter der Nebenklägerinnen, die heute zwischen 15 und 23 Jahre alt sind, bis zu elf Jahre. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Der heute 44 Jahre alte Stefan Sch. war schon im August 2008 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht befand ihn damals des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwei Fällen für schuldig. In weiteren vier Fällen wurde er freigesprochen. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, bei einer Jugendfreizeit in Österreich im Sommer 2007 als Leiter in mehreren Fällen an Mädchen zwischen sechs und 14 Jahren „sexuelle Handlungen“ vorgenommen zu haben.
Kinder geduscht und eingecremt
Sch. soll Kinder geduscht und am ganzen Körper eingecremt haben. Er maß den Mädchen rektal Fieber und verabreichte Klistiere. Stefan Sch., so hieß es damals in der Anklageschrift, habe mit dieser Reise seine sexuelle Ausrichtung ausleben und gut tarnen können. Generell sei er an Mädchen in der Vorpubertät interessiert. Sch. versuchte schon damals alle Vorwürfe mit seiner Professionalität zu entkräften. Als Rettungssanitäter, Krankenpfleger, Diplom-Sozialpädagoge und Psychotraumatologe sei er umfassend ausgebildet und habe immer nur alles getan, was medizinisch und pädagogisch sinnvoll sei. Auch im aktuellen Verfahren bestritt die Vorwürfe. Dieses Mal hatte ihm die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wiederum den sexuellen Missbrauch von Kindern im Heim und auf einer Freizeit zur Last gelegt.
Das Spatzennest, das Sch. 1993 gegründet hatte und in dem auch seine Frau arbeitete, wurde 2008 nach den Vorwürfen geschlossen. Der Träger, die Jugendhilfe-Einrichtungen Südwest, hatte ihm zudem gekündigt. Überregionale Bekanntheit hatte das Spatzennest schon Jahre zuvor durch die Wormser Missbrauchsprozesse von 1994 bis 1997 in Mainz erlangt. In dem Heim waren auch einige Kinder untergebracht, die im Zuge der Ermittlungen ihren Eltern entzogen worden waren. So hatte Stefan Sch. auch als Zeuge der Anklage in den Missbrauchsprozessen gegen die später freigesprochenen Eltern ausgesagt. 25 Personen waren beschuldigt worden, ihre eigenen Kinder sowie Nichten und Neffen missbraucht zu haben. Die massiven Anschuldigungen konnten nicht aufrecht erhalten werden. Die 25 Beschuldigten wurden freigesprochen. Sch. wurde später unter anderem vorgeworfen, die Kinder stark beeinflusst und gegen ihre Eltern aufgebracht zu haben.