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Doppelstaatsbürgerschaft : Sechs von zehn Eingebürgerten behalten alten Pass

  • Aktualisiert am

Einbürgerungsfeier in Frankfurt Bild: dpa

Immer mehr Menschen entscheiden sich bei der Einbürgerung in Deutschland für die Doppelstaatsbürgerschaft. EU-Bürger und Flüchtlinge profitieren dabei von einer Ausnahmeregelung.

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          In Deutschland behalten inzwischen sechs von zehn eingebürgerten Menschen laut Statistischem Bundesamt ihre alte Staatsbürgerschaft. Kein eingebürgerter Syrer, Afghane, Marokkaner oder Nigerianer habe im vergangenen Jahr den Pass seines Herkunftslandes abgegeben, berichtet die Tageszeitung „Die Welt“ am Freitag unter Berufung auf die Behörde.

          Demnach haben 68.918 von insgesamt 112.211 eingebürgerten Menschen (61,4 Prozent) ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten. Dieser Anteil sei noch nie so hoch gewesen.

          Ausnahmen für EU-Bürger

          Einbürgerungen sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die häufigste Form des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft. Die Eingebürgerten erhalten ihre deutsche Staatsangehörigkeit auf Dauer. Sie zählen damit nicht mehr zu den Ausländerinnen und Ausländern, auch wenn ihre bisherige Staatsbürgerschaft fortbesteht.

          Für EU-Bürger bestehen bei der Einbürgerung Ausnahmeregeln. Deshalb behielten 99 Prozent der fast 39.000 Eingebürgerten aus Staaten der Europäischen Union ihren alten Pass. Zudem wird bei Asylberechtigten sowie anerkannten Flüchtlingen bei der Einbürgerung darauf verzichtet, die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft zu verlangen, wie die Bundeszentrale für politische Bildung unter Berufung auf das Innenministerium schreibt.

          Von den 2017 eingebürgerten Iranern (2689), Syrern (2479), Afghanen (2400), Marokkanern (2390), Libanesen (1294), Tunesiern (1125), Nigerianern (954) und Algeriern (462) gab laut Statistischem Bundesamt im Vorjahr kein einziger seinen alten Pass ab. Von den 3480 eingebürgerten Irakern behielten demnach 87,8 Prozent ihre alte Staatsbürgerschaft.

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