Rote Armee Fraktion : Meinhof-Gehirn: Strafanzeige wegen Störung der Totenruhe
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Die Tochter der RAF-Terroristein Ulrike Meinhof will die möglicherweise illegale Forschung am Gehirn ihrer toten Mutter gerichtlich verfolgen lassen.
Die Untersuchung des Gehirns der 1976 gestorbenen RAF-Terroristin Ulrike Meinhof bekommt ein juristisches Nachspiel. Gegen den inzwischen emeritierten Tübinger Neuropathologen Professor Jürgen Pfeiffer wurde jetzt Strafanzeige wegen Störung der Totenruhe erstattet, wie der Anwalt der Meinhof-Tochter Regine Röhl mitteilte. Pfeiffer habe für die Verbringung des Gehirns der Toten nach Magdeburg keine Genehmigung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft besessen, sagte Rechtsanwalt Johannes Weberling.
Das Gehirn der Toten soll laut Medienberichten 1997 „heimlich“ zur Universitätsklinik Magdeburg zu vergleichenden Untersuchungen gebracht worden sein. Nach dem von Röhl verfassten Bericht besitzt der Magdeburger Psychiatrieprofessor Bernhard Bogerts derzeit das in Formalin und einer Plastikumhüllung konservierte Gehirn, das in einen Pappkarton verpackt sei.
Vergleich mit dem Gehirn eines Massenmörders
„Wir wollen erreichen, dass die an der Untersuchung Beteiligten ihre Arbeiten ruhen lassen und nicht fragwürdige Theorien wieder aufwärmen“, sagte Weberling. Dabei geht es um eine vergleichende Untersuchung des Gehirns von Meinhof, die als führender Kopf der RAF galt und sich 1976 im Gefängnis von Stuttgart-Stammheim erhängte, mit dem des wahnsinnigen Dorfschullehrers und Massenmörders Ernst August Wagner.
Dieser hatte 1913 im schwäbischen Degerloch (heute ein Stadtteil Stuttgarts) seine fünfköpfige Familie ermordet und später neun weitere Menschen. Weberling betonte, 26 Jahre nach dem Tod von Meinhof sollten nicht aus rechtswidrig durchgeführten Gehirnvergleichen „abwegige Schlüsse“ gezogen werden, die zudem „schlicht geschmacklos“ seien.
Meinhof war führendes Mitglied der „Rote Armee Fraktion“ (RAF). Bestattet wurde sie 1976 in Berlin, allerdings ohne Gehirn. Von 1976 bis 1997 soll das konservierte Gehirn angeblich in einem Tübinger Institut gelegen haben. Pfeiffer hatte nach dem Tod der Terroristin in seinem offiziellen Gutachten festgestellt, dass das Gehirn Veränderungen in Folge einer Tumoroperation von 1962 aufweise. Er stellte die These auf, Meinhof sei aus pathologischen Gründen schuldunfähig und deshalb im Baader-Meinhof-Prozess freizusprechen gewesen.