Reemtsma-Entführer : Thomas Drach ist frei – und wird umschwärmt
- -Aktualisiert am
Ein freier Mann: Thomas Drach Bild: dpa
Für die Justiz ist der Fall abgeschlossen – seit Montag ist Reemtsma-Entführer Thomas Drach wieder frei. Jetzt gesellen sich Leute zu ihm, die nur eines interessiert: Wo ist das Geld?
Thomas Drach, der Reemtsma-Entführer, saß 15 Jahre lang in mehreren Hamburger Justizvollzugsanstalten ein – und war dort ein einsamer Mann. Seit Montagmorgen ist er wieder frei – und umschwärmt. Von früheren Komplizen und anderen zwielichtigen Gestalten, die gern wüssten, wo das Lösegeld aus der Entführung geblieben ist. Aber auch von Detektiven, die das Entführungsopfer Jan Philipp Reemtsma auf Drachs Spuren geschickt haben will. Nicht zuletzt wird die Polizei einen so gefährlichen Mann im Auge behalten. Drach könnte nunmehr eine der am besten überwachten Personen sein.

Politischer Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.
Juristisch ist der Fall abgeschlossen, jedenfalls für Hamburg, wo er angeklagt und verurteilt worden war, wo er seine Strafe abgesessen hat, wegen schlechter Führung und weiterer Delikte ohne vorzeitige Entlassung. Die Strafe ist erledigt, Drach ein freier Mann. Wie nach dem Verbüßen solch hoher Strafen üblich, steht er unter Führungsaufsicht. Das Hamburger Gericht hat entschieden, dass Drach eine Fußfessel zu tragen, sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer zu melden und sich um Arbeit und festen Wohnsitz zu bemühen hat. Das gilt aber nur, wenn er sich in Deutschland aufhält.
Die Fußfessel wurde gar nicht erst angelegt
Als freier Mann darf er aber auch ins Ausland reisen, was er noch am Tag seiner Entlassung tat. Drach hatte schon im Vollzug angekündigt, er wolle ins Ausland. Deshalb war ihm die Fußfessel gar nicht erst angelegt worden. Es wurde nur ein Termin dafür vereinbart, der nun erwartungsgemäß entfällt. Die Fußfessel funktioniert nur in Deutschland. Sie bietet auch keine Totalüberwachung, sondern löst nur Alarm aus, wenn sich der Fußfesselträger ihm verbotenen Orten nähert. Der Kontakt mit seinem früheren Opfer Reemtsma ist Drach zwar verboten, Reemtsma also, so gesehen, ein verbotener Ort. Aber Reemtsma ist ein bewegliches Ziel, das von der Fußfessel nicht erfasst werden könnte. Eher hat die Fußfessel abschreckende Wirkung auf den Träger: Beginge er abermals eine Straftat, wäre er anhand der Daten rasch überführt.
Auch im Ausland gelten für Drach Auflagen des Gerichts. Er darf keine Waffe tragen und keinen Kontakt mit seinem früheren Entführungsopfer aufnehmen. Täte er das, wäre das ein neuer Straftatbestand, und man hätte eine neue juristische Handhabe gegen ihn. Dann könnten die deutschen Behörden über ein Rechtshilfeersuchen eingreifen. Auch wenn Drach zivilrechtlich das Lösegeld natürlich nicht gehört, kann er nicht dafür belangt werden, wenn er es ausgibt. Die Strafe für die Entführung hat er abgesessen. Ein Täter darf nicht zweimal für dieselbe Tat bestraft werden. Anders wäre es, er ließe sich abermals etwas zuschulden kommen.
Bekäme Reemtsma von dem Lösegeld etwas zurück, so würde er es wohl spenden. Kürzlich sagte er in NDR-Info über Drach: „Es ist ein störender Gedanke, dass er möglicherweise von dem Geld, was er auf die Seite gebracht hatte, sich ein gutes Leben machen kann.“ Solche Verbrechen dürften keinen Erfolg haben. Weitere Ermittlungen im Zusammenhang mit der Reemtsma-Entführung, bei denen es vor allem um Geldwäsche geht, laufen noch, so bei den Bundesstaatsanwaltschaft in der Schweiz sowie den Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Aachen.
Im März 1996 hatte Drach mit Komplizen den Mäzen Reemtsma vor seinem Haus in Hamburg-Blankenese überwältigt und entführt. Reemtsma kam nach viereinhalb Wochen frei gegen ein Lösegeld von 15Millionen Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken, von dem bis heute nur ein Teil aufgetaucht ist. 1998 wurde Drach in Buenos Aires gefasst und nach Hamburg ausgeliefert.