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Oberlandesgericht Köln : Polizisten haben Recht am eigenen Bild

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Ausnahmen gelten für zeitgeschichtlich relevante Geschehnisse oder Bilder, die zum Beispiel Polizeigewalt dokumentieren. Bild: Picture-Alliance

Das Amtsgericht Bonn hatte im Juni einen Studenten freigesprochen, der von mehreren Polizisten wegen der Veröffentlichung ihrer Identität verklagt wurde. Das Oberlandesgericht Köln hat dieses Urteil nun revidiert.

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          Die Gesichter von Polizisten, die bei Routine-Einsätzen gefilmt werden, müssen unkenntlich gemacht werden, wenn diese Bilder ins Netz gestellt werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) in einem Urteil entschieden und einen Bonner Youtuber wegen des Verstoßes gegen das Kunst- und Urheberrecht zu 2800 Euro Geldstrafe verurteilt.

          Damit ist das Berufungsurteil des Bonner Landgerichts vom Juni 2021 rechtskräftig. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Bonn den Angeklagten noch freigesprochen: Die ungefilterten Filmaufnahmen seien vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es damals.

          Der 32 Jahre alte Student betreibt seit Jahren einen Youtube-Kanal, auf dem er Videos von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätzen verbreitet. Mehrere Polizeibeamte hatten ihn angezeigt, nachdem sie während ihrer Arbeit gefilmt und ihre Gesichter für die Veröffentlichung nicht gepixelt worden waren.

          Das OLG stellte in seinem Urteil fest, dass Polizeibeamte ein Recht am eigenen Bild hätten. Sowohl das Recht auf Meinungs- wie auch der Pressefreiheit müssen dahinter zurückstehen. Ausnahmen seien zeitgeschichtlich relevante Geschehnisse oder Bilder, die zum Beispiel Polizeigewalt dokumentierten.

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