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Fünf Jahre Haft für Herbert Schauer : Ohne Beweisführung

  • -Aktualisiert am

Der Münchner Geschäftsmann Herbert Schauer ist in Neapel verurteilt worden.Die Entscheidung ist umstritten, weil sie ganz ohne Nachweise für die Erfüllung des Tatbestands auskommt. Wie ist das möglich?

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          Die Nachricht aus Neapel lautet: Fünf Jahre Haft für Herbert Schauer. Das Gericht befand ihn der illegalen Ausfuhr von Kulturgut aus Italien für schuldig sowie der Mitwirkung bei einer Amtsunterschlagung.

          Wie berichtet, geht es um wertvolle Raritäten, darunter Galilei-Erstausgaben, die das Münchner Buchauktionshaus Zisska & Schauer im Mai 2012 anbot. Es soll sich dabei um einige der Bände handeln, die der ehrwürdigen neapolitanischen Biblioteca Girolamini entwendet wurden – und zwar federführend von deren damaligem Direktor Massimo de Caro, also von ihm im Amt unterschlagen. Zwar zog man in München das verdächtige, als „Privatsammlung aus der Schweiz“ eingelieferte Konvolut rechtzeitig aus der Auktion zurück, doch aufgrund eines europäischen Haftbefehls der italienischen Strafjustiz gegen Herbert Schauer als Geschäftsführer des Hauses befindet dieser sich seit Herbst vergangenen Jahres in Neapel, saß dort in Untersuchungshaft und steht jetzt unter Hausarrest.

          Die Begründung des Gerichts folgt in den nächsten Monaten

          Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Gericht muss seine Begründung innerhalb von drei Monaten vorlegen. Erst dann können Schauers Anwälte – sie hatten auf Freispruch plädiert – Rechtsmittel einlegen. Eine Beweisführung hat bislang nicht stattgefunden, es wurde kein Zeuge vernommen, man hat nicht einmal die noch immer bei der Münchner Staatsanwaltschaft befindlichen Bücher angefordert. Zu denken gibt in diesem Zusammenhang ein parallel anhängiges Haftprüfungsverfahren: Vor einigen Wochen hob der Oberste Gerichtshof in Rom eine Entscheidung auf Haftverlängerung Schauers auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an Neapel zurück. In Rom habe man sich gar nicht erst mit Argumenten wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr abgegeben, so berichtet Schauers deutscher Verteidiger, sondern die Vorwürfe als „an den Haaren herbeigezogen“ moniert und gerügt, dass keinerlei Nachweise für die Erfüllung des Tatbestands ersichtlich seien.

          Den Richter in Neapel hat, wie sein Urteil zeigt, diese Kritik von oben wenig beeindruckt. Fast möchte man meinen, Herbert Schauer bekam die Rolle eines „Bauernopfers“ zugewiesen. Wie sonst lässt sich das Urteil von fünf Jahren vor dem Hintergrund lesen, dass de Caro, der die ihm anvertraute Girolamini um meterweise kostbare Schätze brachte, nur zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, die er sogar, wie man hört „aus gesundheitlichen Gründen“, als Freigänger verbüßen darf? Vom persönlichen Schicksal des Beschuldigten Herbert Schauer mal abgesehen, wirft sein Fall ein Schlaglicht darauf, wie unterschiedlich die nationalen Strafjustizorgane im vermeintlich einheitlichen Rechtsraum Europa letztlich funktionieren.

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