Oberlandesgericht überzeugt : Kachelmanns Ex-Geliebte hat sich Verletzungen selbst zugefügt
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Die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann vor Gericht. Bild: dpa
Das Oberlandesgericht ist überzeugt, dass sich die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann die Verletzungen durch die angebliche Vergewaltigung selbst zugefügt hat. Sie sei mit „direktem Vorsatz“ und „krimineller Energie“ vorgegangen.
Am Morgen des letzten Prozesstages lächelt Jörg Kachelmann im Gerichtssaal in die Kameras, als hätte er schon gewonnen. In Begleitung seiner Anwälte hat er als erster den Saal betreten. Heute, so hofft er, wird endlich seine Ehre wiederhergestellt.
Genommen hat sie ihm seine ehemalige Geliebte Claudia D. Sie hatte elf Jahre lang eine Beziehung mit dem Wettermoderator geführt, als er sich im Februar 2010 von ihr trennte. Am Tag darauf zeigte sie ihn an und behauptete, er habe ihr ein Messer an den Hals gedrückt, sie verletzt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Das Landgericht Mannheim sprach Kachelmann 2011 zwar frei. Aber nicht, weil die Richter seine Unschuld als erwiesen ansahen, sondern nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Das Gericht verurteilt D. zur Zahlung von 7100 Euro
Also zog Kachelmann selbst noch einmal vor Gericht. Er forderte Schadenersatz von D., weil er während des Strafprozesses selbst Gutachter beauftragt hatte. Sie sollten die von D. vorgezeigten Verletzungen untersuchen, um zu klären, ob die Frau sie sich selbst zugefügt haben konnte. Für die entstandenen Kosten sollte D. aufkommen. In Wahrheit aber ging es ihm nicht um das Geld. Kachelmann musste als Kläger nachweisen, dass seine Geliebte ihn vorsätzlich zu Unrecht beschuldigt hatte. Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gab es eine neue Beweisaufnahme. Die Richter holten auch das Gutachten eines Rechtsmediziners ein, der klären sollte, ob sich die Tat so ereignet haben kann, wie D. sie schildert.
Am Mittwoch ist der Tag des Urteils. Kachelmann war zuvor an keinem Verhandlungstag anwesend, D. an jedem. Auch am letzten Tag erscheint sie mit Sonnenbrille, Cowboyhut und blonder Langhaarperücke. Sie streicht das Kunsthaar glatt und lächelt in die wartenden Kamerateams. Von ihrem Platz aus fotografiert sie die Journalisten, die sich um sie scharen.
Das Gericht verurteilt D. zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von rund 7100 Euro. Die Richter stützen sich vor allem auf das rechtsmedizinische Gutachten und sehen es als erwiesen an, dass D. sich ihre Verletzungen selbst zugefügt hatte. Sie habe Hassgefühle gehegt, als Kachelmann sich von ihr trennte und habe ihn absichtlich zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt, damit er festgenommen werde. Damit habe sie sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht. Außerdem habe sie ihre Aussagen der jeweiligen Ermittlungslage angepasst und nachweislich falsch ausgesagt. Sie verfüge über eine „beachtliche Phantasie“.
D. spricht von einem „Justizskandal“
D. kann die Entscheidung nicht anfechten. Sie spricht von einem „Justizskandal“ und ruft den Richtern nach der Verkündung zu: „Das Urteil ist eine Schande für Deutschland!“ Dann verliest sie vor den Journalisten eine Stellungnahme. Der männlich besetzte Senat habe an ihr ein Exempel statuieren wollen, um Frauen davon abzuhalten, „die Wahrheit über männliche Gewalt laut zu sagen“. Die Richter seien „armselige, feige Frauenverächter“.
Kachelmann ist sichtlich erleichtert. Er sagt, er hoffe, dass es ebenso viel Aufmerksamkeit erfahre wie der „Unsinn“, der während des Strafprozesses über ihn verbreitet worden sei. Er habe das Vertrauen in die Justiz zurückgewonnen, da nun ein Gericht festgestellt habe, dass er selbst Opfer eines Verbrechens wurde. „Sich mit einer behaupteten Vergewaltigung als Ikone des Feminismus aufzuspielen, ist die größtmögliche Verhöhnung, die man echten Vergewaltigungsopfern zuteil werden lassen kann.“