Niederlande : Der Nikolaus darf seine schwarzen Helfer behalten
- -Aktualisiert am
Gefallen nicht jedem: die Schwarzen Peter Bild: AP
Das höchste Verwaltungsgericht der Niederlande hat gesprochen: Der Nikolaus darf sich auch weiterhin von seinen dunkelhäutigen Helfern, den Schwarzen Petern, begleiten lassen. Ob das jetzt rassistisch ist, bleibt aber ein Streitthema.
Eines vorweg: Ob der Schwarze Peter rassistisch sei, bleibt gerichtlich ungeklärt – darüber können die Niederländer also weiter streiten. Fest steht aber: Der Nikolaus darf sich bei seinem öffentlichen Einzug in die Städte bis auf Weiteres von seinen schwarzen Helfern begleiten lassen. So hat das höchste Verwaltungsgericht des Landes am Mittwoch in Den Haag gesprochen.
Der Spruch kommt noch rechtzeitig, wenige Tage bevor die Niederlande eine der großen Zeremonien des Jahres begehen: den farbenprächtigen Einzug des Nikolaus (Sinterklaas) und seiner Assistenten, der Zwarte Pieten (Schwarzen Peter). In einer Art zentralen Feier trifft die bunte Truppe alljährlich in einer anderen Stadt ein, dieses Jahr in Gouda. Wie immer werden begeisterte Menschen ihnen zuwinken. Einen Tag später, am Sonntag, hat die Hauptstadt Amsterdam die Ehre.
Die Internet-Seite „Sint in Amsterdam“ zählt schon ungeduldig: „4 Nächte, 17 Stunden, 43 Minuten, 46 Sekunden“ noch, zeigte der Zähler am Mittwoch an, unter den Bildern eines fröhlichen Sinterklaas und zweier ebenso lachender schwarz geschminkter Pieten mit schwarzen Afrolocken-Perücken und fett rot gemalten Lippen.
Vielen Niederländern ist bei dem Anblick aber nicht zum Lachen zumute. Denn die Zwarte Pieten stünden als dümmliche Diener des weißen Herren da, kritisieren die Schwarze-Peter-Gegner. Der Brauch erinnere an die Sklavenausbeutung in den niederländischen Karibik-Kolonien. Farbige Bürger drücken ihre Verletztheit aus, Piet-feindliche Bürgergruppen haben sich formiert. Auf der anderen Seite stehen die Liebhaber der Tradition, die in der Kritik politische Korrektheit sehen.
In Amsterdam klagten Einwohner gegen die Entscheidung des Bürgermeisters, die Parade im Jahr 2013 trotz aller Proteste stattfinden zu lassen. Ein Verwaltungsgericht ließ zwar den Vorwurf der Diskriminierung nicht gelten, mahnte gleichwohl, die Figur Zwarte Piet sei „ein negatives Klischee schwarzer Menschen“. Der Bürgermeister hätte bei der Genehmigung sorgfältiger vorgehen müssen.
Der Staatsrat in Den Haag urteilte dagegen nun, ein Bürgermeister habe gar nicht das Recht zu einem Verbot: „Er ist nicht befugt, die Frage zu beantworten, ob von der Figur des Zwarte Piet ein diskriminierender Effekt ausgeht.“ Zur Rassismus-Frage erklärte der Staatsrat auch sich selbst für nicht zuständig. Möglicherweise könne aber vor einem anderen Gericht Klage eingereicht werden.