Vorwürfe gegen Rapper Fler : Sachbeschädigung, aber kein Straßenraub
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Soll einen Kameramann geschlagen haben: der Rapper Fler Bild: Privat
Weil er ein RTL-Kamerateam angegriffen haben soll, wurde der Rapper Fler im März verhaftet. Mittlerweile hat das Berliner Kammergericht bestätigt, dass der Haftbefehl rechtswidrig war. Die Vorwürfe wiegen trotzdem schwer.
Für die Generalstaatsanwaltschaft Berlin war es eine bittere Nachricht, die sie am Nachmittag des 10. März auf Twitter verbreiten musste: „Im Termin zur Verkündung des Haftbefehls ist der Ermittlungsrichter der Bewertung der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt und hat den Haftbefehl wegen Zweifeln am dringenden Tatverdacht aufgehoben. Der Beschuldigte ist entlassen. Die Staatsanwaltschaft prüft die Einlegung einer Beschwerde.“ Der Beschuldigte, um den es ging, war der Rapper Fler. Er war am Morgen desselben Tages auf Grundlage eines Haftbefehls wegen Raubes und Körperverletzung verhaftet worden, nachdem er eine Woche vorher mit einem Team des Fernsehsenders RTL aneinandergeraten war.
Das Ergebnis der Beschwerde der Staatsanwaltschaft liegt mittlerweile vor. Es ist die nächste bittere Nachricht für die Ermittler: Das Berliner Kammergericht hat Mitte Juni einen Beschluss des Landgerichts bestätigt, laut dem der Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 5. März rechtswidrig war. Die Staatsanwaltschaft habe in ihrem Haftbefehlsantrag den „Sachverhalt in maßgeblicher Weise unzureichend“ dargestellt. „Angesichts der zweifelhaften Sachverhaltsdarstellung im Haftbefehl hätte ein Richter (...) keine annähernd authentische Vorstellung von den tatsächlichen Geschehnissen erlangen können“, heißt es in dem 14 Seiten langen Beschluss des Kammergerichts.
Der Vorfall, um den es geht, wird in dem Beschluss ausführlich geschildert. Fler, bürgerlich Patrick Losensky, wurde demnach am 2. März gegen 13 Uhr auf dem Kurfürstendamm von dem RTL- Kamerateam überrascht. Vorher hatte der Rapper auf Instagram einer Nutzerin, die ihm Frauenfeindlichkeit vorgeworfen hatte, geschrieben: „Ich kann ja mal Täter werden, wenn du mir weiter auf die Eier gehst.“ Nachdem der Comedian Shahak Shapira sich öffentlich für diese Frau eingesetzt hatte, bekam er eine Sprachnachricht von Fler, in der dieser ankündigte, Shapira so lange ins Gesicht zu schlagen, „dass du nie wieder reden kannst“.
Zu diesen Vorgängen wollte RTL den Berliner Rapper befragen. Fler wollte allerdings nicht gefilmt werden, auch weil er in Begleitung seiner Freundin unterwegs war, wie er später auf Twitter schrieb. Er habe mehrmals darum gebeten, nicht gefilmt zu werden, und schließlich die Kamera „runtergeschlagen“, woraufhin er von Mitgliedern des RTL-Teams angegriffen worden sei.
Unvermittelt ins Gesicht geschlagen?
In dem Beschluss des Kammergerichts heißt es dagegen, dass Fler vorgeworfen werde, dem Kameramann unvermittelt ins Gesicht geschlagen zu haben. Während der darauf folgenden körperlichen Auseinandersetzung soll er dem Mann mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Dann soll Fler die Kamera an sich genommen, mit beiden Händen über den Kopf gehoben und auf den Gehweg geworfen haben. Danach habe er sich mit dem „Korpus der Kamera, in dem sich das Speichermedium befand“, entfernt. Am Abend desselben Tages habe er sich bei Polizisten gemeldet, die er aus „diversen Gefährderansprachen“ kannte, und ihnen die Kamerateile übergeben – allerdings ohne ein herausgebrochenes Speichermedium. Der RTL-Kameramann soll Platzwunden an Kopf und Schienbein, eine Schädelprellung, eine Verletzung am Ohr und einen gelockerten Schneidezahn erlitten haben.
Die Vorwürfe der Körperverletzung und der Sachbeschädigung liegen also auf der Hand. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Haftbefehl aber auch wegen Raubes – und wird vor allem deswegen vom Kammergericht kritisiert. Es sei schon damals klar gewesen, dass „das gesamte Verhalten des Beschuldigten allein darauf gerichtet war, das Entstehen von verwertbarem Filmmaterial über ihn“ zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft habe den Sachverhalt aber so dargestellt, als sei es um einen Straßenraub gegangen. Der „zweifellos verwirklichte Tatbestand der Sachbeschädigung“ finde sich im Haftbefehl dagegen gar nicht wieder – obwohl in entsprechenden Strafanzeigen ein entstandener Schaden von 75.000 Euro verzeichnet worden sei. Das Speichermedium, das Fler nicht zurückgegeben habe, sei nur 18 Euro wert gewesen – als Beute für einen Raub also kaum interessant. Ende Juni wurde mit ähnlicher Begründung auch eine vom Amtsgericht Tiergarten genehmigte Telekommunikationsüberwachung bei Fler als rechtswidrig eingestuft.
Dass die Staatsanwaltschaft in dem Fall über das Ziel hinausgeschossen ist, könnte damit zu tun haben, dass Fler oft mit den Behörden aneinandergerät. Aktuell werden dem Rapper Fahren ohne Führerschein, Beleidigung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen vorgeworfen. Zu dem Vorfall mit dem RTL-Kamerateam schrieb das Kammergericht, dass der Beschuldigte zu bestrafen sein wird, sollten die Vorwürfe am Ende erwiesen sein. Nur: „Diese Strafe vorwegzunehmen ist auch bei einem Beschuldigten, dessen Verhalten in hohem Maße inakzeptabel erscheint, nicht Aufgabe und Zweck der Untersuchungshaft.“