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Vor Gericht : Intersexuelle streitet mit Klinik um Schmerzensgeld

  • Aktualisiert am

Die Klägerin Michaela Raab (M.) neben Demonstranten für mehr Rechte von Zwittern Bild: dpa

20 Jahre später geht eine Intersexuelle gegen eine Klinik wegen fehlerhafter Behandlung vor. Es dreht sich um die Frage, ob Erscheinungsbild oder Chromosomensatz entscheidend für das Geschlecht sind.

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          Eine Intersexuelle aus Mittelfranken streitet vor dem Landgericht in Nürnberg mit der Uni-Klinik Erlangen um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die 40 Jahre alte Michaela Raab wirft dem Klinikum und einem behandelnden Arzt vor, sie vor einer rund 20 Jahre zurückliegenden Therapie mit weiblichen Hormonen und einer Operation nicht über die Folgen der Behandlung aufgeklärt zu haben. Außerdem hätten die Mediziner ihr verschwiegen, dass sie zwar äußerlich weibliche Geschlechtsorgane hatte, ihr XY-Chromosomensatz jedoch der eines Mannes ist.

          Professor Olaf Hiort, ärztlicher Gutachter von der Uni-Klinik Lübeck, betonte beim Prozessbeginn am Donnerstag: „Heutzutage gehört die Besprechung der Chromosomenanalyse dazu - zur Erklärung, warum wir so entstehen, wie wir entstehen.“ Damals sei es jedoch üblich gewesen, die Patienten nicht über ihren Chromosomensatz aufzuklären.

          Zu großer Schock für den Patienten

          Vor 20 Jahren seien die Mediziner noch der Meinung gewesen, dass diese Information einen zu großen Schock für die Patienten bedeuten würde. Man habe gerade Erwachsene nicht verunsichern wollen, die schon lang mit einer bestimmten Geschlechtsidentität gelebt hatten. Die erste ärztliche Leitlinie zur Intersexualität gab es nach Angaben der Vorsitzenden Richterin erst im Jahr 2007.

          Hiort sagte, er habe jedoch nie verstanden, warum die Ärzte dies früher meist verschwiegen hatten. „Wir Ärzte müssen vielfach negative Dinge erzählen, das gehört zum Berufsstand.“ Ein Vertreter des Uni-Klinikums Erlangen sagte: Man habe damals wegen der psychosozialen Folgen für den Patienten nicht darüber gesprochen. „Das sollte man im Nachhinein nicht verurteilen.“

          Gutachter: Erscheinungsbild ist ausschlaggebend

          Der Gutachter betonte, nicht der Chromosomensatz sei das Bestimmende für das Geschlecht, sondern das Erscheinungsbild. Es gebe Menschen mit männlichem Chromosomensatz, deren Anatomie komplett weiblich sei, die also sogar eine Gebärmutter und Eileitern haben.

          Heute wie damals gebe es keine eindeutigen Vorgaben für die Behandlung von intersexuellen Menschen, sagte Hiort. „Es muss immer ein individueller Weg gefunden werden.“ Grundsätzlich sei jedoch eine Hormonbehandlung angezeigt, um Begleiterkrankungen wie etwa Osteoporose zu verhindern und die allgemeine und sexuelle Lebensqualität der Patienten zu verbessern.

          Raabs vergrößertes weibliches Geschlechtsorgan wurde später operativ verkleinert. Damals sei es vorherrschende Meinung gewesen, dass die Umwandlung zur Frau die einfachste und daher beste Alternative war, sagte Hiort. Heute hänge die Richtung der Veränderung vom Wunsch des Patienten ab. Durch medizinische Fortschritte sei heute auch die Transformation zum Mann eher möglich.

          Raab verlangt 250 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente von 1600 Euro. Sie sei durch die Hormonbehandlung so schwer erkrankt, dass sie heute voll erwerbsunfähig sei.

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