Jugendamt-Odyssee : Der größte Fehler seines Lebens
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Verblassender Erinnerungen: Das einzige Urlaubsfoto, das Vater und Kind zeigt Bild: Helmut Fricke
Ein Vater kämpft um seine Tochter. Gegen seine frühere Frau, die das Kind gegen ihn aufhetzt, gegen das Jugendamt, das falsche Behauptungen verbreitet. Eine Geschichte über die Allmacht der Ämter.
Dies ist eine Geschichte über die Allmacht der Jugendämter und das Ausgeliefertsein der Eltern. Eine wahre Geschichte, die zeigt, was passieren kann, wenn ein Elternteil bei Mitarbeitern des Jugendamts in Ungnade fällt. Eine Geschichte darüber, wie Jugendamtsmitarbeiter ihre Macht missbrauchen und ihren ursprünglichen Auftrag aus dem Blick verlieren können, der lautet, Kinder zu schützen und für sie da zu sein.
Die Geschichte beginnt im Krankenhaus. Der Vater, nennen wir ihn Heiner Schmitt, ist Krankenpfleger, die Mutter, nennen wir sie Anja Koch, arbeitet vor ihrem Studium als Krankenschwester. Im Nachtdienst kommen sie einander näher, nach zwei Jahren wird ihre Tochter geboren, ein Zufallskind. Sieben Jahre später trennen sich die Eltern, Heiner Schmitt sagt: „Wir haben uns auseinandergelebt.“ Anja Koch möchte sich öffentlich nicht zu dem Fall äußern.
Zunächst kann der Vater die Tochter regelmäßig sehen, ganz ohne Umgangsregelung, aber 2009 stört sich das von der Mutter eingeschaltete Jugendamt Bonn - in dem die Mutter im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum gemacht hat - plötzlich daran, dass die neunjährige Tochter in Schmitts 45 Quadratmeter großer Einzimmerwohnung mit Balkon und Gartenmitbenutzung, die in einer bürgerlichen Bonner Wohngegend liegt, keinen eigenen Schlafraum hat. Obgleich die Tochter nur zwei Nächte im Monat bei Schmitt übernachtet und keine Mitarbeiterin des Jugendamtes die Wohnung jemals in Augenschein genommen hat, verfügt das Jugendamt nach einem Gespräch mit beiden Eltern, dass die Tochter nicht mehr bei Schmitt übernachten darf, solange er für sie kein eigenes Zimmer hat. Schmitt zieht um und nimmt eine größere Wohnung, so dass das Kind wieder bei ihm übernachten darf.
Die Mutter erleidet einen Schlaganfall
Zwei Jahre später hat die Mutter einen Schlaganfall, der eine seelische und körperliche Behinderung zur Folge hat, so dass sie zeitweise eine gesetzliche Betreuung für einige Bereiche ihres Lebens in Anspruch nehmen muss. Allein leben kann sie nicht mehr, sondern sie reserviert sich eine Wohnung in einem Mehrgenerationenhaus, in die sie mit der Tochter ziehen will. Nachdem Schmitt die Wohnung renoviert, den Umzug organisiert, neue Möbel besorgt und eine neue Küche eingebaut hat, entscheidet Koch sich um und bezieht mit der Tochter ein Zimmer im Haus einer befreundeten Familie. Dass Mutter und Tochter nun dauerhaft gemeinsam in einem Zimmer bei der Familie leben, obwohl beim Vater eine 45 Quadratmeter große Wohnung selbst für zwei Übernachtungen im Monat inadäquat erschien, stört das Jugendamt nicht. Warum nicht? Dazu möchte sich die Stadt Bonn auf Anfrage dieser Zeitung nicht äußern.
Die Eltern entfremden sich immer mehr, und die Tochter verändert sich. Sie wird dick, blass, ihre Versetzung ist gefährdet, ihre Klassenlehrerin beschreibt sie darüber hinaus als ungepflegt und verwahrlost. Mitte 2012 vereinbart Schmitt, der wie auch die Mutter das Sorgerecht für die Tochter hat, daher für das Kind einen Termin bei einem Psychiater; außerdem wendet er sich mit der Bitte um Hilfe ans Jugendamt der Stadt Bonn - was er heute als „größten Fehler meines Lebens“ bezeichnet.