Unterlassung : Weitere Klage gegen Gina-Lisa Lohfink
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Gina-Lisa Lohfink und ihre Anwälte Bild: dpa
Gina-Lisa Lohfink wurde wegen falscher Beschuldigung verurteilt. Dennoch beharrte sie darauf, mit K.-o.-Tropfen betäubt und vergewaltigt worden zu sein. Deswegen droht ihr nun die nächste Klage.
Nach ihrer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung droht Gina-Lisa Lohfink eine Unterlassungsklage durch einen der zwei von ihr der Vergewaltigung beschuldigten Männer. Sebastian C. ließ durch seinen Rechtsanwalt Christian Gerlach Klage beim Landgericht Berlin einreichen, wie Gerlach am Freitag erklärte. Demnach soll das Model bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, wenn sie weiterhin C. der Vergewaltigung und der Verabreichung von K.-o.-Tropfen bezichtigt.
Gerlach erklärte, er habe die Klageschrift am Donnerstag beim Gericht eingeworfen. Er bestätigte damit einen Vorabbericht des Magazins „Der Spiegel“ vom Freitag. Gerlach warf Lohfink vor, auch nach dem Urteil gegen sie in den Medien Unwahrheiten über seinen Mandanten zu verbreiten. Gerlach will nun beantragen, dass Lohfink vom Gericht als Partei vernommen wird. „Dann wird sie sich endlich höchstpersönlich allen gerichtlichen Fragen stellen müssen“, erklärte Gerlach.
Lohfink äußerte sich nicht persönlich vor Gericht
Die 29 Jahre alte Lohfink war Mitte August am Ende eines viel beachteten Prozesses vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Lohfink, anders als behauptet, freiwillig eine Nacht mit C. und dessen Bekannten Pardis F. verbracht hatte. Während der Verhandlungen hatte die angeklagte Lohfink sich nicht persönlich vor Gericht äußern wollen.
Lohfinks Vergewaltigungsvorwürfe sowie die im Internet verbreiteten Handyvideos vom Geschlechtsakt waren Teil einer breiten öffentlichen Debatte über das deutsche Sexualstrafrecht. Dieses wurde zuletzt reformiert und nach dem Leitmotiv „Nein heißt Nein“ verschärft.