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Tod nach Brust-OP : Narkoseärztin gesteht Fehler ein

Carolin Wosnitza war gerade 23 Jahre alt, als sie an den Folgen einer Brust-OP starb. Bild: dpa

Eine Pornodarstellerin legt sich mit dem Ziel der Brustvergrößerung immer wieder unters Messer - und stirbt. Vor dem Hamburger Landgericht legt die angeklagte Narkoseärztin ein Geständnis ab.

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          Schon vor Prozessbeginn zwei Jahre nach dem Tod der als „Sexy Cora“ bekannt gewordenen Pornodarstellerin Carolin Wosnitza war eine Erklärung der Angeklagten angekündigt worden. Da wurde schon mit einem Geständnis gerechnet. Und so kam es am Montagmorgen im Landgericht Hamburg auch. Die Angeklagte, eine 56 Jahre alte, erfahrene Narkoseärztin, gestand ein, den Herzstillstand von „Sexy Cora“ während einer Brustvergrößerung nicht rechtzeitig genug bemerkt zu haben. An dem Überwachungsgerät war ein entsprechender Alarmton ausgeschaltet gewesen.

          Frank Pergande
          Politischer Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

          Die Angeklagte sagte vor Gericht: „Ich will nun zu meiner Verantwortung stehen.“ Auch wenn der Fehler von damals nicht mehr gutzumachen sei. An den Witwer und früheren Manager von Cora, Tim Wosnitza, der im Prozess als Nebenkläger auftritt, gewandt, fügte sie hinzu: „Ich denke oft an das Leid, das ich auch ihm angetan habe.“ Nach dem Tod der Patientin sei sie stark depressiv geworden, berichtete die Ärztin weiter. Sie habe in ihrem Beruf auch nicht mehr gearbeitet. Wie es allerdings überhaupt zu dem Herzstillstand hatte kommen können, vermochte auch die Ärztin nicht zu erklären. Sie sei sich sicher, bei der Beatmung nichts falsch gemacht zu haben.

          Die Staatsanwaltschaft sieht das jedoch anders: Bei der der Vollnarkose soll die Beatmung über eine Sauerstoffmaske nicht ausreichend gewesen sein. Außerdem habe die Angeklagte dann zwar Reanimationsmaßnahmen eingeleitet, dies aber nicht leitliniengerecht getan. Ein Sachverständiger sagte vor Gericht, es sei wahrscheinlich, dass die Patientin nicht richtig beatmet worden sei - und dies nicht bemerkt wurde. Es könnte sein, dass sich der Sauerstoffmangel über 20 Minuten aufgebaut habe. Die Ärztin habe die Werte der Überwachungsgeräte zudem nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Zudem hätte die Medizinerin nicht anfangen dürfen, die Narkose einzuleiten, ohne eine Hilfskraft dabei zu haben.

          Fünf Jahre Haft sind möglich

          Die Ärztin selbst hatte zuvor schon eingestanden, die jüngsten Richtlinien für Reanimation nicht gekannt zu haben. Nach Coras Tod waren auf Hinweis eines Rettungssanitäters Untersuchungen eingeleitet worden. Die 23 Jahre alte „Sexy Cora“ war nach mehreren Tagen im Koma am 20. Januar 2011 im Eppendorfer Universitätsklinikum, in das sie überführt worden war, an einer Hirnlähmung gestorben. Carolin Wosnitza hatte bei der Operation zum wiederholten Mal ihre Brüste vergrößern lassen mit dem Ziel der Körbchengröße 70G.

          Cora wurde in Berlin geboren und wuchs in Schwerin auf. Die entscheidende Wende in ihrem Leben war die Begegnung mit ihrem späteren Ehemann, der sie in die Welt des Pornobusiness einführte. Erste Filme, die sie beim Sex mit ihrem Ehemann zeigten, entstanden, als sie 21 Jahre alt war. Sie arbeitete als Prostituierte in der Hamburger Herbertstraße in St. Pauli, als Fotomodell, später sogar als Sängerin. Schlagzeilen machte im Mai 2009 ihr fragwürdiger Rekordversuch, im „Sexy Heaven“ auf der Hamburger Reeperbahn 200 Männer nacheinander oral zu befriedigen. Nach 50 Minuten kollabierte ihr Kreislauf und sie musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Auch soll sie Männer zum Sex vor der Kamera eingeladen haben - und zwar ohne Geld, wenn diese die Filmrechte an „Sex Cora“ gaben. Deutschlandweit bekannt wurde sie 2010 als Kandidatin bei der zehnten Staffel von „Big Brother“. 43 Tage verbrachte sie in dem Container, bevor sie freiwillig ging. 2010 erhielt sie die höchsten Auszeichnungen als Amateur-Darstellerin in der Porno-Szene. Ihre Website galt in Deutschland als Marktführer des Genres.

          Nach ihrem Tod hat Tim Wosnitza diverse Gegenstände „aus dem privaten Besitz“ auf einer Internetplattform versteigert. Das Gericht hatte für den Prozess nur zwei Termine anberaumt. So könnte am 5. Februar schon das Urteil fallen. Verurteilt würde die Ärztin dann wohl wegen fahrlässiger Tötung. Denkbar sind eine Geldstrafe, aber auch bis zu fünf Jahren Haft sind möglich.

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