Liebesterror : Seniorin belästigt einen Pfarrer mit Reizwäsche
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Muss einiges ertragen: Pfarrer Michael Hammerschmidt Bild: dpa
Eine 72 Jahre alte Frau hat sich vor Jahren in den Pfarrer verguckt – und belästigt den Mann seitdem. Urteile und Verfügungen hielten sie nicht ab. Nun steht Christel G. abermals vor Gericht. Kommt sie ins Gefängnis?
Seit bald eineinhalb Jahrzehnten stellt Christel G. dem Pfarrer Michael Hammerschmidt aus dem Mescheder Ortsteil Freienohl nach. Sie schickt ihm Liebesbekundungen und obszöne Angebote als Brief, als Mail oder per SMS. Es gab schon Tage, an denen sie den Pfarrer der St.-Nikolaus-Gemeinde zehnmal und öfter anrief, um ihre sexuellen Wünsche und Phantasien in drastischen Worten mitzuteilen. Regelmäßig dekoriert sie den Vorgarten des Pfarrhauses mit Blumen, Herzchen, Luftballons. Auch mit Gurken und Maiskolben, denen sie Präservative übergestülpt hat. Selbst durch Verfügungen und Urteile ließ sie sich nicht von ihrem Liebesterror abbringen.
Im Frühjahr 2014 verurteilte das Amtsgericht in Meschede die Frau zu 14 Monaten Haft. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten Berufung ein. Die Anklage fordert eine höhere Strafe für die mittlerweile 72 Jahre alte G., die Verteidigung dagegen will einen Freispruch, weil die Seniorin nicht liebestoll, sondern liebeskrank und damit schuldunfähig sei. Anders als erwartet, kam es am Donnerstag noch nicht zu einem Urteil.
Splitterfasernackt oder in Reizwäsche vor dem Pfarrhaus
Das hat mit den umfangreichen Gutachten zu tun, die nun vier Psychologen abgaben. Drei von ihnen sehen in dem Verhalten der Frau einen stark krankhaften Wahn, weshalb Steuerungs- und Schuldfähigkeit nicht gegeben seien. Ein vierter Gutachter kam nun, anders als noch in der ersten Instanz, ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Steuerungs- und Schuldfähigkeit von Christel G. eingeschränkt sein könnte. Auch leide sie an einer Persönlichkeitsstörung. Alle vier Gutachter halten eine neue psychiatrische Unterbringung nicht für zielführend. Nach Lage der Dinge wird sich der Pfarrer damit abfinden müssen, die Stalkerin weiter zu ertragen. Seine Pfarrei aufzugeben hält er nicht für sinnvoll. Denn G. reise ihm gewiss nach, egal wohin er ziehe, sagte er am Donnerstag.
Christel G. will sich 2001 bei einer zufälligen Begegnung im Blumenladen in Hammerschmidt verguckt haben. Seitdem gesteht sie dem heute 61 Jahre alten Pfarrer ihre Liebe. Bis vor einigen Jahren tanzte G. auch öfters splitterfasernackt oder in Reizwäsche vor dem Pfarrhaus.
Im April 2005 verurteilte das Amtsgericht Meschede Christel G. zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Den juristischen Begriff des Stalkings gab es damals noch nicht. Und auch wegen Exhibitionismus konnte sie nicht belangt werden, weil laut Strafgesetzbuch nur Männer als exhibitionistische Täter in Frage kommen. Mehrfach schon war Christel G. zur Behandlung in psychiatrischen Kliniken. Lange schon ist es ihr verboten, dem Pfarrer näher als 50 Meter zu kommen oder sein Grundstück zu betreten. Doch die Frau schert sich nicht um solche Auflagen.
Das Amtsgericht Meschede war im März 2014 zu dem Ergebnis gekommen, dass sie an einer Persönlichkeitsstörung leide. Aber ihr sei klar, dass ihr Verhalten inadäquat ist, dass Hammerschmidt nichts von ihr wissen wolle, sie nicht liebe. Ihre Steuerungsfähigkeit sei nicht erheblich eingeschränkt, eine wahnhafte Störung liege nicht vor. Deshalb sei sie voll schuldfähig. Die Entscheidung des Landgerichts im Berufungsverfahren wird für den zweiten Verhandlungstag am Mittwoch erwartet.