Wie ein Radfahrer gegen Falschparker vorgeht – und deshalb vor Gericht muss
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Schrecken der Falschparker: Andreas S. posiert vor einem absoluten Halteverbot in München. Bild: Finn Winkler
Andreas S. sorgt sich beim Radfahren um seine Kinder. Deshalb fotografiert er reihenweise Falschparker und sendet die Bilder über ein Portal an die Polizei. Die Behörden sehen darin jedoch einen Verstoß gegen den Datenschutz.
April 2020, Deutschland im ersten Corona-Lockdown. Andreas S. radelte mit seiner Tochter durch München, die beiden wollten sich bewegen. Richtung Olympiapark kamen sie durch die Taxisstraße – ruhiges Wohngebiet, Reihenhäuschen mit Hecken und Zäunen. Links und rechts am Straßenrand standen Autos, halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn.
Eigentlich regelt die Straßenverkehrsordnung in Paragraph 12, Absatz 4: Parken ist am Fahrbahnrand erlaubt, auf Gehwegen nur, wo es explizit gestattet ist. So eine Markierung fehlt hier. In der Taxisstraße schien das entweder niemand zu wissen oder niemanden zu stören. Von den schmalen Gehwegen, vielleicht 80 Zentimeter breit, blieben zwischen Autospiegel und Hecken gerade mal ein paar Zentimeter übrig. Zu wenig für Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl. Auch zu wenig für das Rad der Fünfjährigen. Also hätte sie auf der Fahrbahn fahren müssen, das wäre gefährlich, das wollte der Vater nicht hinnehmen. Was also tun? Einen Falschparker anzeigen, stellvertretend für alle anderen? Nein, sagte er sich, und fotografierte alle Autos durch, in der ganzen Straße. „Letztlich war es auch ein Zeichen: Liebe Stadt, liebe Polizei, ihr seid zuständig.“
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