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Kindesmissbrauch : Kardinal Pell bleibt hinter Gittern

Kardinal George Pell verlässt im Februar 2019 ein Gericht im australischen Melbourne. Bild: AP

Der ehemalige Finanzchef des Vatikans hat in den neunziger Jahren zwei Chorknaben in Melbourne missbraucht. Die Vorsitzende Richterin spricht von einem Prozess, der ihr Land gespalten habe

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          Der wegen Kindesmissbrauchs verurteilte australische Kardinal George Pell bleibt in Haft. Das Oberste Gericht in Melbourne hat am Mittwoch die Berufung im Namen des einst mächtigsten Katholiken des Landes zurückgewiesen. Es ist das vorläufige Ende eines Gerichtsprozesses, der laut der Vorsitzenden Richterin Anne Ferguson Australiens „Gemeinschaft gespalten hat“. Tatsächlich waren die Reaktionen nach dem Urteil gemischt. Im Gerichtssaal ließen einige der Zuhörer am Ende der Verhandlung ihren Gefühlen freien Lauf. Eine Frau sprach lautstark von einem „Känguru-Gericht, das ein Känguru-Urteil“ gesprochen habe. „Die Gerechtigkeit hat gesiegt“, sagte dagegen eine ältere Dame. Ein ehemaliges Missbrauchsopfer eines katholischen Priesters brach vor dem Gericht in Tränen aus.

          Till Fähnders
          Politischer Korrespondent für Südostasien.

          Der Kardinal selbst hatte das Urteil ohne sichtbare Gefühlsregungen aufgenommen. In einer schriftlichen Stellungnahme zeigte er sich „offensichtlich enttäuscht“ und bekräftigte seine Unschuld. Ihm war vorgeworfen worden, sich als Erzbischof von Melbourne in den neunziger Jahren an zwei Chorknaben vergangen zu haben. Mit einer Mehrheit hatten die Richter die von seinen Anwälten angeführten Zweifel an der Verurteilung ausgeräumt. Einstimmig war das Urteil nicht. Der Richter Mark Weinberg war der Ansicht, dass die Geschworenen durchaus Anlass zu Zweifeln an der Schuld des Angeklagten hätten haben können. Dies begründete er vor allem mit Widersprüchen und Unstimmigkeiten in der Aussage des Belastungszeugen.

          Die Vorsitzende Richterin Ferguson und der Präsident des Berufungsgericht, Chris Maxwell, hielten ihn dagegen für einen glaubwürdigen Zeugen. „Während seiner gesamten Aussage wirkte er wie einer, der die Wahrheit sagt“, hieß es in der Begründung. Wie in vielen Missbrauchsprozessen, stützte sich auch dieser vornehmlich auf die Aussage eines einzigen Zeugen. Ein zweiter ehemaliger Chorknabe, der im Jahr 1996 in der Kathedrale von St. Patrick in Melbourne von Pell missbraucht worden war, ist vor einigen Jahren gestorben. Es liege in der Natur der Sache, dass derartige Verbrechen ohne Anwesenheit von Zeugen begangen würden, sagte Chrissie Foster, die seit dem Missbrauch ihrer Töchter durch einen katholischen Priester für Missbrauchsopfer einsetzt. Gerade aus diesem Grund sei das Urteil ein „herausragendes“ Beispiel für Gerechtigkeit. „Viele Opfer werden sich dadurch ermutigt fühlen“, sagte Foster außerhalb des Gerichtsgebäudes in Melbourne.   

          Das Missbrauchsopfer hatte seine Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht. Auch diesmal bat er durch seine Anwältin Vivan Waller darum, die Privatsphäre ihres Klienten zu respektieren. In einer von ihr verlesenen Stellungnahme zeigte er sich erfreut darüber, dass der Kardinal alle Möglichkeiten bekommen habe, sich zu verteidigen und in Berufung zu gehen. „Mein Weg war nicht einfach. Es war umso schwieriger, als das eine berühmte Persönlichkeit darin involviert war“, hieß es darin. Aber: „Ich bin dankbar für ein Rechtssystem, an das jeder glauben kann, bei dem alle gleich sind vor dem Gesetz und bei dem niemand über dem Gesetz steht.“ Der nun 35 Jahre alte Mann wies Vorwürfe zurück, er sei nur auf Geld aus oder wolle der katholischen Kirche Schaden zufügen.

          Tatsächlich haben die Gerichte in Melbourne immer wieder klargemacht, dass sie Pell nicht zum Sündenbock für eine Kirche machen wollen, die über Jahrzehnte bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen versagt hat. Das hält aber viele nicht davon ab, Pell dennoch als Symbol zu sehen, entweder für die Verfehlungen der katholischen Kirche, oder für ihre vermeintliche Verfolgung durch übereifrige Gerichte und Missbrauchsaktivisten. „Dies ist gut für die katholische Kirche, denn es zeigt, dass sie mit diesen Dingen nicht mehr davonkommt“, sagte Julie Cameron, eine Aktivistin, die seit Monaten immer wieder in das Gericht gekommen war. „Wenn er nicht Kardinal gewesen wäre, hätte die Polizei den Fall nicht verfolgt“, sagte dagegen Mick O’Brian, der ebenfalls im Gericht anwesend gewesen war und der nach eigenen Angaben einst zusammen mit Pell studiert hatte.

          Der 78 Jahre alte Pell war damals vom Erzbischof in Melbourne und später Sydney als Kurienkardinal in den Vatikan berufen worden. Er war dort für die Finanzen des Heiligen Stuhls zuständig. Damit hatte er eine der mächtigsten Positionen in der katholischen Kirche innegehabt. Der Papst hatte ihn für das Verfahren beurlaubt. Im Februar war sein fünfjährige Amtszeit regulär ausgelaufen. Im März hatte der Richter Peter Kidd dann das Strafmaß verkündet. Nach dem Urteil vom Donnerstag sieht es so aus, als müsse George Pell nun seine sechs Jahre Haft absitzen. Frühestens nach drei Jahren und acht Monaten darf er eine Entlassung aufgrund von guter Führung beantragen. 

          Nun bleibt für ihn nur noch der Weg vor das Höchste Gericht, um das Urteil noch einmal anzufechten. Dafür hat Pell 28 Tage Zeit. Der Schritt hat aber nur minimale Aussicht auf Erfolg. Einstimmig hatten die Richter die beiden anderen Berufungspunkte abgelehnt, die von Pells Anwälten vorgebracht worden waren. Dabei ging es um ein animiertes Video, das von seiner Verteidigung eingebracht worden war, und das der Richter nicht zugelassen hatte. Zum anderen war es die Frage, ob die Geschworenen persönlich anwesend hätten sein müssen, als Pell vor Gericht auf nicht schuldig plädiert hatte. Beide Punkte wurden von den Richtern einstimmig nicht akzeptiert. Nach seinem Urteil war Pell in seine Zelle zurückgebracht worden. Er wurde dabei von mehreren Uniformierten begleitet.

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