Gutachter an Familiengerichten : Da ist schlechter Rat teuer
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Gutachter haben viel Einfluss auf die Entscheidung von Familiengerichten und wahren nicht immer eine professionelle Distanz. Bild: Kat Menschik
Gutachter an Familiengerichten sind oft ungenügend ausgebildet - doch sie können über die Zukunft von Kindern und Eltern entscheiden. Ihr Geschäft ist höchst lukrativ.
Michelle ist zwei, als ihr Vater Peter Becker* merkt, dass sie schlecht hört. Der Arzt diagnostiziert eine „mittelgradige Innenohrschwerhörigkeit“ - wenn man hinter ihr steht und sie ruft, hört sie es nicht. Sie bekommt ein Hörgerät, erleidet einen Hörsturz. Die Ehe der Eltern tröpfelt nur noch vor sich hin, nach der Scheidung kämpfen sie um die Kinder und darum, wer sich um Michelles Hörversorgung kümmern darf. Eine vom Gericht bestellte „psychologische Gutachterin“ - von der Ausbildung her ist sie Diplom-Pädagogin - schreibt, Michelle und ihr jüngerer Bruder sollten bei der Mutter leben.
Der Vater hat den Eindruck, die Gutachterin möge ihn nicht, und erkundigt sich bei Michelles Ärzten und anderen Experten, die von dieser Gutachterin befragt worden sind, ob sie wirklich all das gesagt hätten, was die Frau im Gutachten geschrieben hat. Die Ärzte und Experten teilen ihm schriftlich mit, dass sie die fraglichen Äußerungen nie gemacht haben. Da sind die Kinder vom Gericht aber schon der Mutter zugesprochen worden.
Becker, von Beruf Journalist, lässt nicht locker. Er legt viele Beweise dafür vor, dass das Gutachten fehlerhaft ist, und so lehnt die nächste Instanz, das Oberlandesgericht München, das Gutachten im Nachhinein ab. Es schreibt, die Gutachterin habe „Informationen einseitig zu Lasten des Antragstellers“ gewertet und sei dadurch „zu sachlich nicht begründeten Wertungen die Person des Antragstellers betreffend“ gekommen. Es folgert, dass „bei vernünftiger Betrachtung eines unbeteiligten Dritten die Befürchtung besteht, die Sachverständige stehe dem Antragsteller nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber“. Michelle aber wohnt weiter bei der Mutter, denn da ist sie aufgrund der auf dem Gutachten basierenden Gerichtsentscheidung nun mal gelandet, und der Vater darf sich nicht um ihre Hörversorgung kümmern.
Parteiische Gutachten
Das Gericht gibt ein neues Gutachten in Auftrag, diesmal bei der „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie“ (GWG). Die GWG ist eine private Firma, die den Gerichten Gutachter vermittelt. Nach zwei Jahren liegt endlich das Gutachten für die Beckers vor: Empfohlen wird, die Kinder bei der Mutter zu lassen, der Kontinuität wegen; dass die Mutter sich nach Auffassung des Vaters nicht gut um die schwerhörige Michelle kümmert, spielt der neue Gutachter herunter.
Ein von Becker beauftragter und bezahlter Zweitgutachter schreibt indessen: „Dieses Ergebnis erstaunt sehr, wenn man das Verhalten der Mutter kritisch beleuchtet, die die bewährte Hörversorgung grundlos abbrach, die Fahrten nach München als Ausflüge bezeichnete und eine Verschlechterung des Hörvermögens (die ja auch tatsächlich eintrat) billigend in Kauf nahm. Dass der Kindsvater zwei Gerichtsverhandlungen anstrengen musste, bis die Kindsmutter endlich tätig wurde und dem Kind die notwendige Behandlung zuteil werden ließ, spricht doch sehr deutlich gegen eine Eignung der Mutter auf diesem Gebiet.“
2008 erleidet Michelle, die nun ein Teenager ist und zuvor die anhaltend schlechte Einstellung ihrer Hörgeräte in zahlreichen Mails an alle Verantwortlichen dokumentiert hat, einen zweiten Hörsturz. Im Hochfrequenzbereich ist die Taubheitsgrenze erreicht. Auf einen Eilantrag Beckers hin bekommt dieser 2009 schließlich die Zuständigkeit für die Hörversorgung zugesprochen, laut Gericht aber nur, weil Michelle es so will. Becker wechselt den Hörakustiker, kauft neue Hörgeräte, lässt die Anpassung von einer Spezialistin vornehmen. Er sagt: „Dass Michelle heute fast taub ist, liegt für mich vor allem an dem parteiischen ersten Gutachten. Wenn es das nicht gegeben hätte, hätte ich mich von Anfang an um Michelles Hörversorgung kümmern können, und dann hätte sie ihren zweiten Hörsturz nicht bekommen.“