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Klage auf Schadenersatz : Ehemalige Geliebte von Boris Palmer scheitert vor Gericht

Boris Palmer Bild: dpa

Mitten im Wahlkampf macht eine Ex-Freundin dem Tübinger Oberbürgermeister das Leben schwer. Sie hatte wegen einer gescheiterten Bewerbung Klage eingereicht. Nun hat sie vor dem Arbeitsgericht Reutlingen verloren.

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          Eine Mitarbeiterin der Tübinger Stadtverwaltung ist vor dem Arbeitsgericht Reutlingen mit einer Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gescheitert. Sie hatte der Stadtverwaltung vorgeworfen, bei der Besetzung einer Stelle im Vorzimmer des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer nicht zum Zuge gekommen zu sein, weil sie im Bewerbungsgespräch ihre frühere Liebesbeziehung zu dem Politiker offengelegt habe. Ein Verhandlungstermin vor der Oberbürgermeisterwahl im Oktober vergangenen Jahres war mit Rücksicht auf politische Auswirkungen verschoben worden.

          Rüdiger Soldt
          Politischer Korrespondent in Baden-Württemberg.

          Nach einem Gerichtstermin im November war die Frau von der Stadtverwaltung abgemahnt worden: Sie soll Palmer gedroht haben, weitere Details aus der Beziehung öffentlich zu machen. Daraufhin schlug das Gericht eine gütliche Einigung vor: Die Klägerin solle ihre Klage zurückziehen, im Gegenzug müsse die Verwaltung die Abmahnung aus der Personalakte streichen. Der Rechtsanwalt der Stadt lehnte den Vergleichsvorschlag ab, die Klägerin habe „rote Linien“ überschritten.

          Am Donnerstag bestätigte das Gericht die Abmahnung. Für die Ablehnung, so die Stadtverwaltung, sei die mutmaßliche Liebesbeziehung mit dem Oberbürgermeister überhaupt nicht maßgeblich gewesen. Vielmehr habe die Bewerberin die in der Ausschreibung formulierten Stellenanforderungen nicht erfüllt: Sie habe keine Vollzeitstelle annehmen wollen und habe auch angekündigt, in Elternzeit zu gehen. Vermutlich sei es der ehemaligen Personalrätin um eine höhere tarifliche Einstufung gegangen.

          Ein Ablehnungsgrund, sagte die Tübinger Sozialbürgermeisterin Daniela Harsch (SPD), sei auch ein „erheblicher Interessenkonflikt“ ge­wesen. Die Bewerberin sei die Lebenspartnerin des Chefredakteurs der Tübinger Zeitung „Schwäbisches Tagblatt“, darüber habe das Blatt die Leserschaft selbst informiert. Unter den baden-württembergischen Journalisten gehört der Tübinger Chefredakteur seit Jahren zu den schärfsten Kritikern Palmers.

          Die Klägerin hatte schon früher, als sie vom Dienst freigestellte Personalrätin war, vor dem Arbeitsgericht gegen die Stadt geklagt, um eine bessere tarifliche Eingruppierung zu er­reichen. Bei ihrer Klage im Fall ihrer Bewerbung als Vorzimmerkraft für den Oberbürgermeister und für Sozialbürgermeisterin Harsch war sie aber nicht mehr Personalrätin. Boris Palmer, der seine Mitgliedschaft bei den Grünen wegen des per Vergleich beendeten Parteiausschlussverfahrens bis Ende 2023 ruhen lassen muss, ist seit 2021 mit der Lehrerin Magdalena Ruoffner verheiratet, mit der er zwei Kinder hat.

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