Nach „Nazi-Bitch“-Zeile : Alice Weidel prüft rechtliche Schritte gegen Farid Bang
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Legt sich auch mit Rappern an: AfD-Politikerin Alice Weidel. Bild: dpa
Nachdem Farid Bang die AfD-Politikerin Alice Weidel als „Nazi-Bitch“ bezeichnet hat, prüft Weidel nun rechtliche Schritte gegen ihn. Zuvor hatte die Politikerin den Rapper als „asozialen Marokkaner“ bezeichnet.
Nach der Verbaltattacke in seinem Song prüft die AfD-Politikerin Alice Weidel rechtliche Schritte gegen den Rapper Farid Bang. Sie schaue, ob und wie man dagegen vorgehen werde, sagte Weidels Pressereferent Daniel Tapp am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Weidel habe sich aber noch keine abschließende Meinung gebildet. Sie wolle den Angriff zunächst nicht kommentieren.
Ihr Partei- und Vorstandskollege Gauland hingegen sagte der „Bild“, der Liedtext sei „ekelhaft und menschenverachtend“. AfD-Bundessprecher Meuthen erklärte, das „tief abstoßende Verhalten eines solchen Menschen sollte man nicht durch öffentliche Aufmerksamkeit befördern“.
Nach dem Eklat um die Echo-Auszeichnung für sein umstrittenes Album „Jung, Brutal, Gutaussehend 3“ hatte Rapper Farid Bang einen neuen Song aufgenommen, in dem er die AfD-Politikerin Alice Weidel attackiert. Der 31-Jährige veröffentlichte am Montagabend auf Instagram einen rund 20 Sekunden langen Ausschnitt, in dem er Weidel unter anderem als „Nazi-Bitch“ bezeichnet und droht, ihr das Nasenbein zu brechen. Weidel reagierte zunächst nicht auf den verbalen Angriff.
Bang und sein Rap-Partner Kollegah waren im April trotz von vielen als antisemitisch empfundener Textzeilen mit dem Echo ausgezeichnet worden. Weidel hatte damals getwittert, Bang sei „nichts weiter als ein asozialer Marokkaner“ – eine Anspielung auf dessen Song „Asozialer Marokkaner“. Der Musiker hat marokkanische Wurzeln, wurde aber in Spanien geboren und lebt seit seiner Kindheit in Deutschland.
Weidel hatte zuletzt vor Gericht durchgesetzt, dass Facebook einen Beitrag, in dem sie ähnlich wie jetzt von Farid Bang beschimpft wurde, nicht weiter verbreiten darf. Ein Nutzer hatte die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion unter anderem als „Nazi Drecksau“ bezeichnet, weil sie sich laut einem Medienbericht angeblich gegen die Homosexuellen-Ehe ausgesprochen hatte. Weidels Rechte seien eindeutig verletzt worden, hatte das Landgericht Hamburg in einer mündlichen Verhandlung festgestellt. Es wurde untersagt, die Äußerungen in Deutschland zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Bei Zuwiderhandlungen droht Facebook laut Gesetz ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.
Die Debatte um heftig kritisierte Textzeilen wie „Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen“ (von Farid Bang) hat Bang und Kollegah die Zusammenarbeit mit ihrer Plattenfirma gekostet: Ende April gab die Bertelsmann Music Group bekannt, sich von den beiden Rappern getrennt zu haben.