Berufungsgericht in Ägypten : Frauen nach Verurteilung wegen Tiktok-Videos freigesprochen
- Aktualisiert am
Hanin Hossam (links) und Mawada al Adham zeigten sich auf Tiktok beim Tanzen und Singen oder bei Späßen mit Freunden. Bild: AFP
Ihr Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Im Juli waren zwei Frauen in Ägypten wegen Tiktok-Videos im Zusammenhang mit den Sittengesetzen des Landes zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Ein Berufungsgericht sprach sie nun frei.
Ein Gericht in Ägypten hat zwei Frauen freigesprochen, die wegen Videos beim sozialen Netzwerk Tiktok im Zusammenhang mit den Sittengesetzen des Landes verurteilt worden waren. Mawada al Adham und Hanin Hossam waren im Juli zu jeweils zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von umgerechnet etwa 16.000 Euro wegen einer „Verletzung von Familienwerten“ verurteilt worden. Ein Berufungsgericht hob das Urteil nun auf, wie die staatliche Nachrichtenseite al Adham am Dienstagabend berichtete. Auch drei weitere Angeklagte im selben Fall wurden freigesprochen.
Die Verhaftung der beiden jungen Frauen, die in sozialen Netzwerken Millionen Fans haben, hatte für Aufsehen gesorgt. In den Videos sind die Frauen beim Tanzen und Singen oder bei Späßen mit Freunden zu sehen. Im Juni war eine Bauchtänzerin zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie der Anklage zufolge anstößige Fotos und Videos von sich in sozialen Netzwerken verbreitete. Die Tänzerin hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, ihr Handy sei gestohlen und die Bilder ohne ihre Zustimmung veröffentlicht worden.
Ägyptens Präsident Abd al-Fatah al-Sisi hatte 2018 ein neues Gesetz zu Kriminalität im Internet in Kraft treten lassen. Damit erhielt die Regierung, die ihr Vorgehen mit dem Kampf gegen Terrorismus begründet, noch mehr Spielraum bei der möglichen Zensur von Websites und Inhalten im Internet. In Ägypten waren 2020 mehr als 500 Websites blockiert. Unter dem Gesetz können zudem Inhalte, die „Familienwerte und von der ägyptischen Gesellschaft aufrechterhaltene Werte“ verletzen, mit einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten und einer Geldstrafe von umgerechnet mindestens 2600 Euro belegt werden.