Zu viele Ungereimtheiten : Freispruch im Prozess um Kuh „Verona“
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Doch unschuldig? Verona im Jahr 2011 Bild: dpa
Kuh „Verona“ ist nicht nachweisbar für den Tod einer Spaziergängerin verantwortlich. Das hat das Amtsgericht Dillenburg entschieden. Der Halterin war fahrlässige Tötung vorgeworfen worden.
Im Prozess um einen mutmaßlichen tödlichen Angriff durch Kuh Verona ist am Donnerstag die ehemalige Halterin des Tieres freigesprochen worden. Das Amtsgericht Dillenburg teilte mit, es habe nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden können, dass der Tod einer Spaziergängerin am Rand der mittelhessischen Gemeinde Greifenstein tatsächlich durch Verona herbeigeführt worden war.
In einem ersten Prozess war die Bäuerin wegen fahrlässiger Tötung zu 2700 Euro auf Bewährung verurteilt worden. Damals sah es das Amtsgericht als erwiesen an, dass sich die Bäuerin, nachdem Verona bei einem Umtrieb entwischt war, nicht intensiv genug um das Einfangen des Tieres gekümmert hatte. Außerdem ging das Gericht davon aus, dass DNA-Spuren, die auf der Kleidung der Toten gefunden wurden, Verona zuzuordnen seien.
Ein neues Gutachten, das nun, nach der Revision, in einem zweiten Prozess die Hauptrolle spielte, ergab, dass sich auf der Kleidung DNA-Material von mindestens zwei weiteren Rindern befand. Das könnte bedeuten, dass die Spaziergängerin von einer anderen Kuh oder einem Bullen angegriffen wurde und Verona nur an der Toten geschnuppert hat. Eine andere Möglichkeit wäre, dass an Veronas Fell DNA-Spuren anderer Kühe aus ihrer Herde hafteten und diese auf die Kleidung des Opfers gerieten. Das Gericht befand, die Ungereimtheiten seien zu zahlreich.